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Einliegerwohnung: Platzreserven clever nutzen
Viele Hauseigentümer verfügen über ungenutzte Platzreserven zum Beispiel unterm Dach, die sich für eine Wohnraumerweiterung bestens eignen. Mit separatem Zugang ausgestattet können sie den erwachsenen Kindern ein adäquates Zuhause bieten oder Feriengäste beherbergen. Damit solche Nutzungen gelingen, ist eine geschickte Planung gefragt.
Abgeschlossene Einheit
„Eine Einliegerwohnung ist als eine räumlich wie wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit definiert“, erläutert Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Wer einzieht, muss alle Funktionen für einen selbständigen Haushalt zur Verfügung haben.“ Zur Ausstattung gehören ein Badezimmer, eine Kochgelegenheit und ein eigener Eingang. Ratsam sind getrennte Wasser- und Stromzähler. Wände, Decken, Böden und Wasserleitungen sollten ausreichend gedämmt sein. Eine gute Isolierung spart nicht nur Energie, sondern dämmt auch Geräusche.
Auflage vom Finanzamt
Wird die Einliegerwohnung an Familienangehörige vermietet, darf der Mietpreis nicht unterhalb von 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus liegen. Nur ab dieser Höhe geht das Finanzamt davon aus, dass tatsächlich Einkünfte erzielt werden sollen. „Dann kann man Werbungskosten in vollem Umfang steuerlich geltend machen, zum Beispiel für Instandhaltung und Reparaturen“, erklärt Mau.
Im Neubau eingeplant
Für Baufamilien lohnt es sich, eine separate Wohnung gleich beim Neubau eines Hauses einzuplanen. Das ist meist günstiger, als es ein nachträglicher Um- oder Ausbau wäre. Die Mehrkosten sind mit 50.000 bis 80.000 Euro zu veranschlagen. Bonus für Sanierer mit Energieeffizienz-Ziel: Die KfW vergibt für jede abgeschlossene Wohneinheit einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (Nr. 297, 298).