Aufgrund von Systemarbeiten ist das Online-Banking vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Der Bankenverband forscht nach verschollenen Konten
Bild Nr. 1452, Quelle: Postbank
© Jochen Manz / © DingaLT
Es betrifft nicht nur das Vermögen des steinreichen Erbonkels – auch im Nachlass eines Durchschnittsverdieners können alte Konten und Sparbücher existieren, zu denen keine Unterlagen mehr vorhanden sind. Oftmals befinden sich auf den sogenannten nachrichtenlosen Konten allerdings nur kleine Guthaben. Wie können Angehörige und andere Erben Zugang zu dem verschollenen Nachlass bekommen? „Sind sich Erben unsicher, ob Konten, Depots und Schließfächer, zu denen es keine Nachweise mehr gibt, zum Nachlass gehören, können sie einen Nachforschungsantrag beim Bundesverband deutscher Banken stellen“, empfiehlt Rosemarie Liebl von der Postbank. „Der Bankenverband sucht bei den ihm angeschlossenen Banken nach Bankverbindungen des Erblassers.“ Einen Antrag kann nur ein Erbberechtigter stellen, der sich über eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk ausweisen muss. Die Suche kann auf maximal drei Bundesländer ausgedehnt werden und ist in der Regel kostenlos.
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