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Architektenhaus, bei dem sich später im OG zwei Zimmer abtrennen lassen
Bild Nr. 6359, Quelle: mz3 architekten ingenieure/BHW Bausparkasse
Mit einer Einliegerwohnung sichern sich Hauseigentümer viele Nutzungsmöglichkeiten. Sie gewinnen mehr Flexibilität und schaffen Raum für neue Lebensmodelle, zum Beispiel für das Zusammenleben mit den eigenen Eltern oder den erwachsenen Kindern. Man wohnt gemeinsam unter einem Dach und muss trotzdem nicht auf Privatsphäre verzichten. Alternativ können Mieter oder Feriengäste in den Zusatzzimmern unterkommen. Im Alter kann dort eine Pflegekraft wohnen, oder die Hauseigentümer ziehen selbst in die kleinere Wohnung und vermieten das restliche Haus – zur Aufbesserung ihrer Rente.
Grundvoraussetzung für diese vielfältige Nutzung ist eine geschickte Planung. „Die Wände, Decken und Böden der Einliegerwohnung und auch die Wasserleitungen müssen ausreichend gedämmt werden, damit es trotz der Mitbewohner ruhig bleibt“, empfiehlt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. Rechtlich ist zu beachten, dass die Einliegerwohnung räumlich und wirtschaftlich abgeschlossen ist. Wer dort einzieht, muss selbstständig einen Haushalt führen können. Dazu ist ein Badezimmer erforderlich, eine Kochgelegenheit und ein eigener Eingang. „Separate Konten und Rechnungen erleichtern die Buchhaltung“, sagt der BHW Experte. „So lassen sich auch Kosten für die Instandhaltung oder Reparaturen steuerlich geltend machen.“ Getrennte Wasser- und Stromzähler seien ratsam.
Beim Neubau lohnt es sich, die Einliegerwohnung gleich mitzuplanen. Das kommt meist günstiger als ein nachträglicher Umbau. Fertighaushersteller bieten Häuser inklusive Einliegerwohnung ab circa 17.000 Euro Mehrkosten an. Wer auf Energieeffizienz setzt, punktet gleich doppelt: Die KfW vergibt Förderkredite von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit.
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