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Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden
Bild Nr. 6364, Quelle: zoranlino, 247630478, Adobe Stock/BHW Bausparkasse
Fast 40 Prozent der Heizkessel in Deutschlands Wohnungen sind älter als 20 Jahre. Doch die Energieeinsparverordnung untersagt den weiteren Betrieb von veralteten, ineffizienten Heizkesseln, ob mit Öl oder Gas. Müssen diese Heizungen jetzt ausgewechselt werden?
Gesetzlich zum Austausch verpflichtet sind Eigentümer, deren Heizung älter ist als 30 Jahre. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen. Im Einzelfall könne man auch die Befreiung von der Pflicht beantragen, erklärt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse: „Etwa wenn der Aufwand unangemessen ist und die Ausgaben innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht durch die Einsparungen ausgeglichen werden können.“ Vorsicht: Wer eine Bestandsimmobilie kauft, erbt oder übernimmt, muss innerhalb von zwei Jahren die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen – auch wenn er schon lange im Haus lebt. Werden bestimmte alte Heizungen nicht wie gefordert außer Betrieb genommen, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen.
„Auch für diejenigen, die nicht dazu verpflichtet sind, ist ein Umstieg jetzt attraktiv“, sagt BHW Experte Ebert. Denn seit 1. Januar 2020 gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst die Umrüstung mit bis zu 45 Prozent der Investitionskosten. Für eine Maximalförderung muss die neue Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 40 Prozent Zuschuss bekommen Modernisierer für eine Gas-Hybridheizung. „Außerdem können Eigentümer neuerdings bis zu 20 Prozent der Kosten für einen Heizungstausch und andere Energiesparmaßnahmen von der Steuer absetzen“, sagt Jan Ebert.
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