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Für Klimaschützer gibt es ab 2020 kräftig Förderung vom Staat
Bild Nr. 6365, Quelle: www.co2online.de | Alois Müller/BHW Bausparkasse
Steuerentlastungen blieben bei Immobilien bisher meist Vermietern vorbehalten. Das hat sich am 1. Januar gründlich geändert. Die Liste der Einzelmaßnahmen, die durch das Ende 2019 verabschiedete Klimaschutzprogramm 2030 steuerlich begünstigt werden, reicht vom Einbau von Wärmeschutzfenstern über moderne Heiztechnik bis hin zu Wärmedämmung von Decken oder Außenwänden. „Gefördert wird auch, wer eine Serie von Maßnahmen durchführt“, erklärt Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse. „Schritt für Schritt können Eigentümer so ihr altes Haus zukunftsfit machen.“
Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans hilft ein unabhängiger Energieberater, an den Kosten beteiligt sich der Staat. Eigentümer sollten sich vorab gründlich informieren. Sanierer reichen Rechnungen, die auch die fachgerechte Durchführung bestätigen, mit der jährlichen Steuererklärung ein. Hier ist das Kleingedruckte zu beachten: Das Finanzamt entlastet Steuerzahler nur bei Maßnahmen, die im jeweiligen Kalenderjahr abgeschlossen worden sind. In den ersten zwei Jahren können je bis zu sieben Prozent der Kosten geltend gemacht werden, im dritten noch sechs Prozent – zusammen 20 Prozent der Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro.
Das Klimaschutzpaket können Sanierer bis 2030 nutzen. „Die Steuerentlastung ist ein intelligentes Instrument zum Vorteil der Modernisierer. Zusätzlich können sie nach wie vor alle staatlichen Förderungen nutzen“, so die BHW Expertin. Laut Umweltbundesamt liegt die Sanierungsquote für Heizungen derzeit nur bei einem Prozent jährlich.
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