Baukindergeld geht in die Verlängerung

Presseinformation vom 13.11.2020
Die Corona-Pandemie sorgt aktuell auch bei vielen Baufamilien für Stress. Sie können wegen Zeitverzögerungen das Baukindergeld nicht fristgerecht beantragen. Doch jetzt gibt es eine vorläufige Entwarnung vom Bund: Der Förderzeitraum wurde um drei Monate verlängert.

Das Baukindergeld hat sich – trotz aller kritischen Stimmen – zum Erfolgsmodell entwickelt. Seit der Einführung im Jahr 2018 wurden bereits über fünf Milliarden Euro an insgesamt mehr als 265.000 Familien mit Kindern ausgezahlt. Sie können über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind erhalten, wenn sie eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen. Vor allem Familien mit ein oder zwei Kindern nutzen die Förderung, sechzig Prozent davon haben Kinder unter sechs Jahren.

Wichtiger Zuschuss

„Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilien-finanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängerung der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemildert, die Baufamilien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“ Nach ursprünglicher Regelung musste der notariell beglaubigte Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
Die Corona-Krise machte aber in diesem Jahr vielen Baufamilien einen Strich durch die Rechnung. Auch wenn die Nachfrage am Immobilienmarkt unverändert hoch blieb, sorgte der Lockdown doch häufig für Verzögerungen. Besichtigungen oder Finanzierungs-beratungen konnten nicht stattfinden und auch die Genehmigungen für bereits fest geplante Bauvorhaben ließen häufig länger auf sich warten. Damit lief vielen Bauherren die Zeit davon.

Verlängerte Frist

Auf diese Situation hat der Bund nun mit einer Fristverlängerung von drei Monaten reagiert: Laut Kabinettsbeschluss können bau- und kaufwillige Familien sich ihren Anspruch auf das Baukindergeld noch bis zum 31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag stellen. Für alle Bauvorhaben gilt nun, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegt. Die Anträge müssen dann innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Gut zu wissen

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin