Lieber keine Überraschungen: Volltilgerdarlehen

Medieninformation vom 08.06.2022
Baufamilien, die sich für ein Volltilgerdarlehen entscheiden, schließen jegliches Zinsrisiko für die Zukunft aus. Sie sichern sich das aktuelle Zinsniveau für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrags. Eine Sicherheit, die man sich allerdings leisten können muss.

Bild Nr. 1639, Quelle: Postbank / © Randolf Berold

Die Höhe der Bau­zinsen hat sich in der ersten Jahres­hälfte 2022 mehr als ver­drei­facht. Trotz­dem be­wegen sie sich mit Blick auf das lang­jährige Mittel immer noch auf einem nied­rigen Niveau. Ob dies mittel- bis lang­fristig so bleibt, darüber lässt sich nur spe­kulieren. Um sich die günstigen Zinsen zu sichern, lieb­äugeln viele Immo­bilien­käuferinnen und -käufer derzeit mit dem Ab­schluss eines so­genannten Voll­tilger­dar­lehens. Bei einem solchen Kredit sind Zins­bindung und Laufzeit identisch. Am Ende der verein­barten Lauf­zeit ist das Darlehen voll­ständig zurück­gezahlt. „Da die Belastung von Zins und Tilgung bis zur voll­stän­digen Rück­zahlung des Dar­lehens gleich bleibt, haben Kredit­nehmer größt­mögliche Pla­nungs­sicher­heit“, beschreibt Eva Grunwald von der Postbank die Vorteile dieser Finan­zierung. Ein weiterer Plus­punkt: Oft­mals gewähren Banken bei Voll­tilger­darlehen einen Zins­nachlass, dessen Höhe aber von der ge­wählten Lauf­zeit ab­hängig ist. Bei einem Soll­zins­satz von zwei Pro­zent liegt der Til­gungs­satz bei­spiels­weise bei 2,44 Prozent, wenn der Immo­bilien­kredit nach 30 Jahren voll­ständig getilgt werden soll.

Wenig flexibel

Ein Voll­tilger­darlehen ist perfekt durchgeplant. Es eignet sich für Kredit­nehmerinnen und Kredit­nehmer, die sich sicher sind, dass sie die Kredit­belastung dauerhaft stemmen können. „Die Höhe der Raten kann in der Regel nicht durch Änderung des Tilgungs­satzes angepasst werden“, so Eva Grunwald. „Zudem sind Sonder­tilgungen meist ausgeschlossen.“ Nach zehn Jahren steht Kredit­nehmerinnen und Kredit­nehmern aber auch beim Voll­tilger­darlehen ein Sonder­kündigungs­recht zu. Das heißt, dass die restliche Darlehens­summe durch einen neuen Kredit­vertrag abgelöst werden kann, ohne dass eine Vor­fälligkeits­ent­schädigung gezahlt werden muss.

Eigenkapital ist Pflicht

Ein Voll­tilger­darlehen darf übrigens nicht mit einer Voll­finanzierung verwechselt werden. Bei Letzterer wird der gesamte Kaufpreis einer Immobilie per Darlehen finanziert. Eine Option, die in der Regel nur für vermögende Investoren infrage kommt. Für ein Voll­tilger­darlehen gelten hingegen dieselben Eigen­kapital­an­forderungen wie für ein „normales“ Annuitäten­darlehen: In der Regel verlangen Banken, dass Immobilien­käuferinnen und -käufer mindestens 20 Prozent der Gesamt­kosten aus eigenen Geld­mitteln bezahlen. Zudem sollten sie die Kauf- und Finanzierungs­neben­kosten selbst tragen können.

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Kontakt

Iris Laduch
Mediensprecherin