Extras vom Chef

Aus Ausgabe 2/2023
Kostenlose Bahntickets, vergünstigtes Kantinenessen oder Rabatte für den Mitarbeitereinkauf: Geldwerte Vorteile sind beliebt und können das Budget von Beschäftigten entlasten.

Bild Nr. 1687, Quelle: Postbank / © fransz

Jeder zweite Beschäftigte (49 Prozent) erhält neben Lohn oder Gehalt sogenannte geldwerte Vorteile, so das Ergebnis einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. Von einem geldwerten Vorteil spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Beschäftigten bestimmte Sachbezüge unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Diese erhält er zusätzlich zum monatlichen Arbeitsentgelt. Besonders weit verbreitet sind Sachbezüge in Form von Zuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel (19 Prozent), von kostenloser bzw. vergünstigter Verpflegung (14 Prozent) oder Waren und Dienstleistungen (14 Prozent). Neun Prozent der Beschäftigten erhalten Benzingutscheine, knapp sieben Prozent verfügen über einen Dienstwagen und knapp vier Prozent nutzen kostenlosen oder vergünstigten Wohnraum.

Fachkräfte bevorzugt

Laut Postbank Umfrage kommen überdurchschnittlich viele Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss in den Genuss der Extra-Leistungen. So beziehen von den Befragten mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss mehr als die Hälfte (60 Prozent) geldwerte Vorteile. Von den Befragten mit Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Abschluss kommen nur 42 Prozent in diesen Genuss. Auch ein höheres Einkommen steigert die Chance auf die Gehaltsaufbesserung: Gut jeder zweite Beschäftigte (56 Prozent) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro oder mehr erhält geldwerte Vorteile. Bei Befragten mit einem geringeren monatlichen Nettolohn sind es dagegen nur 41 Prozent.

Was bleibt unterm Strich übrig?

„Beschäftigte sollten wissen, dass es sich beim geldwerten Vorteil grundsätzlich um steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen handelt“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. „Je nach Art der Sachzuwendung können allerdings Freigrenzen, Freibeträge oder gegebenenfalls pauschale Steuersätze in Anspruch genommen werden. Daher sind geldwerte Vorteile grundsätzlich für Beschäftigte attraktiver als eine Erhöhung des Bruttolohns in vergleichbarer Höhe.“ Beispielsweise gilt bei Sachbezügen die monatliche 50-Euro-Freigrenze. Übersteigen die gewährten geldwerten Vorteile im Monat den Betrag von 50 Euro, ist der gesamte geldwerte Vorteil steuerpflichtig. Bei Gewährung von Belegschaftsrabatten greift der sogenannte Rabattfreibetrag von derzeit 1.080 Euro im Jahr. Bei einem Freibetrag müssen allerdings nur die Beträge versteuert werden, die den Freibetrag übersteigen. 

Informationen zur Umfrage

In ei­ner be­völ­ke­rungs­re­prä­sen­ta­ti­ven On­line-Be­fra­gung in­ter­view­te You­Gov im Auf­trag der Post­bank zwi­schen dem 24. und 27. April 2023 ins­ge­samt 1.011 Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer ab 18 Jah­ren.