Immobilienfinanzierung: Verheiratete im Vorteil?

Aus Ausgabe 1/2023
Wer gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, unterschreibt in der Regel auch zusammen einen Kreditantrag. Bonität, Grundschuld, Haftung: Diese Fakten zur Immobilienfinanzierung sollten Paare kennen.

Bild Nr. 1675, Quelle: Postbank/© synovec

Vom Ehe­gatten­split­ting über die Schen­kungs- bis zur Erb­schafts­steuer: Eine Ehe oder ein­ge­tragene Lebens­partner­schaft bringt viele finan­zielle Vorteile mit sich. Können Ver­hei­ra­te­te auch beim Ab­schluss eines Immo­bilien­kredits von bes­seren Kondi­tionen profi­tieren? „Das ist nicht der Fall“, sagt Christian Heikamp von der Postbank. „Banken machen hin­sicht­lich der Bonität der Kredit­nehmer und Kredit­nehmerin­nen keinen Unter­schied, ob sie ver­hei­ra­tet sind, in einer Liebes­be­ziehung leben, ver­wandt oder ein­fach nur be­freun­det sind. Ent­schei­dend ist, auf wie viele Kredit­nehmer sich das finan­zielle Risi­ko ver­teilt und ob sie das Dar­lehen ver­lässlich zurück­zahlen können.“

Kreditkosten sparen

Auch ohne Ehe-Bonus hat ein ge­mein­samer Immo­bilien­kredit Vorteile, da die finan­zielle Be­las­tung von zwei Per­sonen ge­tragen wird. Zudem werden zwei Ein­kom­men bei der Prüfung des Kredit­antrags be­rück­sich­tigt. „Je nach indi­vi­dueller Situation der Antrag­steller können sich die Kon­di­tionen ver­bessern und der boni­täts­ab­hängige Zins sinken. Und unter Um­ständen kann sogar die Ge­nehmi­gung des Kredit­antrags davon abhängen, ob ein zweiter Kredit­nehmer oder eine zweite Kredit­nehmerin mit einem belast­baren Ein­kommen unter­schreibt“, erläutert der Postbank Experte. Zudem spricht für den gemein­samen Kredit, dass nur ein Dar­lehens­vertrag im ersten Rang des Grund­buchs ab­gesichert werden kann. Durch die sogenannte Grund­schuld haften die Kredit­nehmer mit ihrer Immo­bilie für die geliehene Geld­summe. Können sie ihren Ver­pflich­tungen nicht mehr nach­kommen, erhält die Bank ihr Geld aus dem Ver­kaufs­er­lös des Wohn­eigen­tums zurück. Der Kredit­geber, der an erster Stelle des Grund­buchs ver­merkt ist, wird zuerst bedient, dann folgen die nach­rangigen. „Da es für den Kredit­geber ris­kanter ist, ein Nach­rang-Darlehen zu ge­währen, ist es meist deutlich teurer als ein erst­rangiges Darlehen“, unter­streicht Christian Heikamp.

Volle Haftung

Immo­bilien­käufer sollten sich gut über­legen, mit wem sie eine Unter­schrift unter einen ge­mein­sa­men Kredit­ver­trag setzen, da beide ge­samts­chuld­nerisch haften. Wenn einer der Vertrags­partner seine Ver­pflich­tungen nicht erfüllt und die Kredit­raten nicht bedient, kann die Bank vom zweiten Kredit­nehmer ver­langen, die rest­lichen Schulden in voller Höhe zu be­gleichen. „Man haftet also nicht nur für seinen Teil des Dar­lehens, sondern für die gesamte Summe“, erläutert der Postbank Experte.