Dauerauftrag versus Lastschrift

Aus Ausgabe 1/2023
Einige Bankkunden zögern, Empfängern von Zahlungen ein Lastschriftmandat zu erteilen. Aus Sicherheitsbedenken überweisen sie das Geld lieber selbst oder richten einen Dauerauftrag ein. Die Zweifel sind unbegründet – eine Lastschrift hat im Gegenteil klare Vorteile.

Eine unberechtigte Lastschrift lässt sich problemlos zurückbuchen
Bild Nr. 1672, Quelle: Postbank/© HayDmitriy

Will man einen Vertrag bei einem Strom­ver­sorger oder einem In­ter­net­an­bieter ab­schließen, liegt das SEPA-Last­schrift­mandat den Unter­lagen meist bei. Mit der Unter­schrift er­mächtigt man den Zahlungs­empfänger, Geld vom eigenen Konto abzu­buchen. Dieser zieht fällige Beträge termin­gerecht ein, als Konto­inhaber muss man sich um nichts kümmern – außer, dass das Konto aus­reichend gedeckt ist. Ist das Gut­haben zu gering, um die Last­schrift auszu­führen, können unter Um­ständen zusätz­liche Ent­gelte anfallen. „Das Last­schrift­verfahren bietet sich an, wenn regel­mäßige Zahlungen ver­ein­bart werden, die in der Höhe variieren“, sagt Michael Ackermann von der Postbank. Bei gleich­bleiben­den Rechnungen können Ver­braucher alter­nativ einen Dauer­auf­trag einrichten. Dabei wird regel­mäßig zu einem gewünschten Termin ein fester Betrag an den Zahlungs­empfänger über­wiesen. Das nutzen Kunden zum Beispiel häufig, um ihre Miete zu bezahlen. Ein Dauer­auf­trag lässt sich mit wenigen Klicks im Online-Banking ein­richten oder wieder löschen und muss per Sicher­heits­ver­fahren frei­ge­geben werden. Ist das Konto zum Zeit­punkt der Aus­führung nicht aus­reichend gedeckt, wird die Buchung nicht ausgeführt.

Falsche Buchung – und nun?

Manche Bank­kunden haben Bedenken, Fremden ihre Bank­daten zu über­mitteln und ihnen den Zugriff auf ihr Konto zu er­mög­lichen. Dabei sind die Ver­braucher bei einer SEPA-Last­schrift besonders geschützt: „Beim Last­schrift­ver­fahren greift das Wider­rufs­recht, das heißt, dass man inner­halb von acht Wochen der Last­schrift wider­sprechen kann. Wurde un­berech­tigt Geld abgebucht, zum Beispiel wenn kein SEPA-Last­schrift­mandat vorliegt, hat man sogar 13 Monate Zeit, die Zahlung rück­gängig zu machen“, erklärt der Postbank Experte. Wurde das Geld hingegen über­wiesen – etwa per Dauer­auftrag –, kann es nicht mehr so einfach zurück­gebucht werden, sobald es dem Em­pfänger­konto gut­ge­schrieben wurde. In diesem Fall muss der Kunde Kontakt mit dem Empfänger auf­nehmen und ihn auf­fordern, das Geld zu erstatten. „Bank­kundinnen und -kunden sollten ihre Konto­auszüge regel­mäßig kon­trollieren und prüfen, ob sämtliche Ab­buchungen korrekt sind. Ent­decken sie eine un­berechtigte Last­schrift­zahlung, sollten sie umgehend Kontakt zu ihrer Haus­bank aufnehmen“, rät Michael Ackermann.