Wertpapiere als Baustein der Altersvorsorge

Aus Ausgabe 3/2021
Wer im Zinstief Vermögen aufbauen will, kommt an Wertpapieren nicht vorbei. Die Altersvorsorge bildet dabei keine Ausnahme. Diese Anlagestrategien bieten Sparern eine Alternative – inklusive steuerlicher Vorteile.

Bild Nr. 1617, Quelle: Postbank / © Elena Elisseeva

Politiker und Ver­braucher­schützer gehen in die Offen­sive: Sie rufen zum Kauf von Aktien als Baustein der Alters­vorsorge auf. Laut einer aktuellen Postbank Umfrage sorgt heute bereits knapp jeder zweite Wert­papier­besitzer (48 Prozent) mit Aktien und Fonds für sein Alter vor. Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Befragten, die Geld an der Börse anlegen, mit 25 Prozent allerdings verhältnis­mäßig gering. Die Mehrheit der Anleger besitzt Aktien (76 Prozent), Anteile an einem Invest­ment­fonds (49 Prozent) oder an einem ETF (45 Prozent). „Angesichts der andauernden Niedrig­zins­phase wächst die Bedeutung von Wert­papieren für die private Alters­vorsorge“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Wer in Aktien und Fonds investiert, kann nicht nur einen Inflations­ausgleich erzielen, sondern hat die Chance auf eine ansehnliche Rendite.“ Als Grundsatz der Geld­anlage gilt jedoch: Je größer die Gewinn­aussichten, desto größer das Verlust­risiko. „Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn man ein paar Regeln beachtet“, so die Postbank Expertin. „Zu den wichtigsten gehört, dass man nur einen Teil seiner privaten Vorsorge auf Wert­papiere stützt. Beispiels­weise kann eine fonds­basierte private Renten­versicherung die gesetzliche Rente und eine betriebliche Alters­vorsorge sinnvoll ergänzen.“ Je früher Anleger mit der Investition starten, desto besser: „Eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren ist ideal, um Kurs­schwankungen abzufedern“, ergänzt Katrin Chrambach.

Steuern sparen

Anders als ein klassischer privater Alters­vorsorge­vertrag investiert eine fonds­gebundene Renten­versicherung in Wert­papiere: „Der Anleger erhält keine Garantie für eine Mindest­rente, aber eine erfolgreiche Ent­wicklung und damit Wert­steigerung des Fonds ist möglich“, erklärt die Postbank Expertin. Sparer investieren entweder einen einmaligen Betrag oder monatlich eine feste Summe in den Vertrag. Zum Renten­beginn wird das angesparte Kapital ausgezahlt, je nach Verein­barung als lebens­lange Rente oder als Ein­mal­zahlung. Ein Vorteil der Versicherung: „Während der Anspar­phase müssen Anleger keine Steuern abführen und können vom Zinses­zins­effekt profitieren. Bei Auszahlung müssen maximal 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Steuer­satz versteuert werden. Voraus­setzung: Der Versicherte ist mindestens 62 Jahre alt und hat bereits zwölf Jahre oder mehr in den Vertrag eingezahlt.“ Zum Vergleich: Auf alle sonstigen Kapital­erträge werden – abzüglich des Sparer­pausch­betrags – die Abgeltungs­steuer von 25 Prozent plus eventuell die Kirchen­steuer fällig.

Informationen zur Umfrage

In einer repräsentativen Online-Befragung interviewte Kantar im Auftrag der Postbank zwischen dem 15. und 21. April 2021 insgesamt 1.000 Befragte ab 18 Jahren.