Ein Haus ersteigern? Vorsicht bei Schnäppchen!

Aus Ausgabe 4/2019

Weil auf dem freien Markt immer weniger Häuser zu finden sind und die Preise weiter steigen, sind Immobilien aus Zwangsversteigerungen durchaus attraktiv. Sie bieten Chancen, aber auch Risiken.

Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser kommen in Deutschland unter den Hammer
Bild Nr. 6345, Quelle: GDM photo and video, 193294273, Adobe Stock/BHW Bausparkasse

Neubauten werden immer teurer. Für ein konventionell gefertigtes Haus mussten Baufamilien im Mai 2019 beinahe 5 Prozent mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Da wundert es nicht, dass Zwangsversteigerungen großen Zuspruch haben. Allein 2017 kamen in Deutschland rund 26.000 Immobilien unter den Hammer, vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser.

Nichts für Schnäppchenjäger

Viele Bieter hoffen, so an ein Haus zu kommen, das sie sich auf dem üblichen Weg nicht leisten könnten. Aber: Gute Objekte gehen meist nicht zum sogenannten Verkehrswert weg, den das Gericht vorher festlegt, sondern deutlich darüber. „Vor der Versteigerung sollten Interessenten daher ihr Limit genau festlegen, um im Eifer des Gefechts nicht Gefahr zu laufen, ihre finanziellen Grenzen zu übertreten“, warnt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse.

Mitsteigern nur gut vorbereitet

Um sich mit dem Ablauf von Zwangsversteigerungen vertraut zu machen, schaut man sich am besten einige an, bevor man mitbietet. Die Veranstaltungen sind öffentlich und finden meist am örtlichen Amtsgericht statt. Bundesweite Termine und Infos zu Objekten finden sich unter zvg-portal.de oder auf kommerziellen Internetseiten wie zwangsversteigerung.de.

Grundschulden einkalkulieren

„Interessenten sollten beim zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht erfragen, ob ein Objekt lastenfrei ist oder ob sie als Käufer beispielsweise Grundschulden übernehmen müssen“, rät Stefanie Binder. Die bestehenden Belastungen müsse man beim Gebot auf jeden Fall einkalkulieren. Ein weiteres Risiko von Zwangsversteigerungen: Die aktuellen Eigentümer sind nicht verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. Doch ohne das Objekt auch von innen gesehen zu haben, sollte man besser die Hände davonlassen.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin