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Immobilienkäufer zahlen ab sofort nur noch die Hälfte der Maklerprovision
Bild Nr. 6430, Quelle: Adobe Stock / Petra Homeier / BHW Bausparkasse
Wer als Privatperson ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung kauft, muss ab sofort nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Wenn der Makler seinen Auftrag von beiden Parteien erhält, übernehmen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Gesamtprovision. Im Falle einer einseitigen Beauftragung des Maklers zahlt der Verkäufer die Gebühr allein. Es gilt das Bestellerprinzip. Zudem ist die Textform für Maklerverträge jetzt verbindlich. „Die Neuregelung stärkt die Makler mit gutem Service auf dem Markt“, sagt Florian Schüler von Postbank Immobilien.
Bezüglich der Courtage galten in Deutschland bisher regionale Regelungen. In einigen Bundesländern, darunter Berlin und Hamburg, trug der Käufer das Honorar für den Makler allein. Im übrigen Bundesgebiet wurde die Maklergebühr sehr unterschiedlich gehandhabt und ihre Verteilung war oft auch Verhandlungssache. Mit der Folge, dass in Gegenden mit angespanntem Immobilienmarkt schließlich doch der Käufer zahlte. „Das neue, bundesweit einheitliche Regelwerk sorgt für mehr Fairness“, so Florian Schüler. Eine dauerhafte Begrenzung der Courtage sieht das Gesetz jedoch nicht vor. „In Zukunft könnte dies durchaus zu Veränderungen im Markt und bei der Nachfrage unserer Dienstleistung führen“, sagt der Experte von Postbank Immobilien: „Da Verkäufer zur hälftigen Zahlung verpflichtet sind, werden Leistung und Kompetenz des Maklers entscheidend sein.“
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