Augen auf bei den Nebenkosten: Die Grundsteuer

Aus Ausgabe 2/2017

Wer ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, zahlt die Grunderwerbsteuer. Dauerhaft wird vom Eigentümer dann noch die Grundsteuer abkassiert. Man sollte diese Nebenkosten im Blick haben – die Höhe kann je nach Wohnort erheblich variieren.

Die Grundsteuer: Je größer das Grundstück, desto höher die Kosten
Bild Nr. 6187, Quelle: Architekturbüro Bernd Lietzke/BHW Bausparkasse

13 Milliarden Euro nehmen die Kommunen pro Jahr durch die Grundsteuer ein, so der Deutsche Städtetag. Eigentümer zahlen die „Grundsteuer B“ für den Besitz bebauter und bebaubarer Grundstücke. Als Vermieter können Eigentümer die Steuer auf ihre Mieter umlegen.

Keine Änderungen

„Die Grundsteuer gehört häufig zu den größten Posten bei den Nebenkosten“, erklärt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse. So fallen beispielsweise für die Besitzerin einer 115 Quadratmeter großen Eigentumswohnung in Hamburg, gebaut in den 1990er-Jahren, 630 Euro pro Jahr an. Die Berechnung orientiert sich zum einen an der Größe von Grundstück, Haus oder Wohnung. Die Kommune legt zum anderen einen Hebesatz als Multiplikator fest. Hamburg erhebt derzeit 540 Prozent, Berlin ganze 810 Prozent. „Lassen Sie sich den Grundsteuerbescheid vom Verkäufer zeigen“, rät der BHW Experte. „Hat sich der Hebesatz nicht verändert, zahlen Sie den gleichen Betrag.“

Ausnahmen möglich

Über 60 Prozent der Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Grundsteuer erhöht. Schlupflöcher gibt es wenige. „Eventuell können Ausnahmen für denkmalgeschützte Häuser gelten“, sagt Neuborn. „Vermieter können bei unverschuldeten Mietausfällen Abschläge erhalten.“ Gleiches gilt, wenn Eigentümer durch städtebauliche Sanierungsarbeiten bei der Vermietung behindert werden.