Aufgrund von Systemarbeiten ist das Online-Banking vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Vorbeugen für den Streitfall – durch klare Regelungen
Bild Nr. 6500, Quelle: Adobe Stock / joyfotoliakid / BHW Bausparkasse
Ehen in Deutschland halten durchschnittlich 15 Jahre. Ein Haus abzuzahlen, dauert aber häufig doppelt so lange. Das stellt frisch Getrennte vor die Herausforderung, ihre Eigentums- und Wohnverhältnisse neu zu ordnen. In den meisten Fällen sind beide als Eigentümer im Grundbuch aufgeführt. Haben sie beim Immobilienerwerb gemeinsam ein Baudarlehen oder einen Bausparvertrag abgeschlossen, bleiben sie zunächst Vertragspartner.
Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite fallen in der Trennungssituation besonders schwer. „Deshalb ist sinnvoll, wichtige Regelungen zum Vermögen schon weit vorher klar zu vereinbaren, am besten mit einem Ehevertrag“, rät Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. Dazu entschließen sich allerdings beim Kauf die wenigsten. „Ehepartner können ihre Rechte und Pflichten aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt fixieren“, so der Experte.
Liegt kein Vertrag vor, bilden Eheleute rechtlich eine Zugewinngemeinschaft, die das Vermögen umfasst, das ab der Hochzeit geschaffen wird. Das heißt im Scheidungsfall zum Beispiel: Wenn ein Ex-Partner die Immobilie allein weiter bewohnen will, wird die Restschuld von deren aktuellem Wert abgezogen und dann durch zwei geteilt. „Das Eigentum sollte vor der Scheidung an denjenigen übertragen werden, der die Immobilie weiter nutzt“, betont Ebert. „Andernfalls wird Grunderwerbsteuer fällig.“
Eine Variante ist – je nach Möglichkeit –, ein Haus in zwei Wohneinheiten aufzuteilen. Geschiedene können sie dann separat bewohnen, bewirtschaften und auch vermieten. Alternativ erleichtert ein Verkauf das Leben – die Ex-Partner können Schulden tilgen und Startkapital für ihre jeweiligen Zukunftspläne schaffen. Wird die Immobilie jedoch zum Streitobjekt, droht möglicherweise ein Verkauf zu ungünstigen Konditionen.
Aufgrund von Systemarbeiten ist das Online-Banking vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Bei der Nutzung des Filial- & Geldautomatenfinders wird die Einwilligung für den Zugriff auf den Standort Ihres Gerätes abgefragt sofern technisch möglich. Nur bei einer Einwilligung erheben wir Ihren aktuellen Geräte-Standort, um Ihnen Informationen zu Ihrer unmittelbaren Umgebung und Funktionen wie Wegbeschreibungen anbieten zu können. Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Ihre Standortdaten werden nach Beendigung Ihrer Anfrage zur Verbesserung unserer Services statistisch ausgewertet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Die Systemarbeiten sind beendet. Sie können Ihr Postbank Banking & Brokerage jetzt wieder nutzen.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.