Erbschaftssteuer und Immobilie

BHW Pressedienst 2/2021
Der Wert von Immobilien wächst vielerorts seit Jahren. Das wirkt sich auch bei der Besteuerung von Immobilien im Erbfall aus. Die BHW Bausparkasse erklärt, was man wissen muss.

Schlüsselfrage für Erben: Was fordert das Finanzamt?
Bild Nr. 6456, Quelle: Pixabay / Schluessseldienst / BHW Bausparkasse

  1. Der Hausbesitz geht nicht automatisch auf den Partner über. Mit einem Testament kann man zwar Wunscherben einsetzen. Pflichtteilsberechtigte müssen aber ausgezahlt werden, selbst wenn sie nicht bedacht werden.
  2. Die notarielle Beurkundung eines Testaments ist nicht verpflichtend, aber bei Immobilien wegen der möglichen Komplexität empfehlenswert. Das gilt besonders im Falle von Patchwork-Familien oder nicht verheirateten Lebensgefährten.
  3. Freibeträge für Erben sind nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Wird eine Immobilie vererbt, spielen auch Nutzungsart – selbst genutzt oder vermietet – und Verkehrswert bei der Erbschaftssteuer eine Rolle. Für Ehegatten und Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Geschwister und deren Kinder sind es 20.000 Euro.
  4. Bei Vermögenswerten jenseits der Freibeträge unterscheidet der Gesetzgeber drei Erbschaftssteuerklassen abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bis zu 600.000 Euro werden in Steuerklasse 1 mit 15 Prozent, in Steuerklasse 2 mit 25 Prozent und in Steuerklasse 3 mit 30 Prozent besteuert.
  5. Für eigengenutzte Immobilien gibt es Sonderregelungen. Voraussetzung: Partner oder Kinder bewohnen die Immobilie mindestens zehn weitere Jahre.
  6. Erben die Kinder, ist die Immobilie steuerfrei, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro.

 

Erbschaftssteuer: Freibeträge im Überblick

Verwandtschaftsgrad Freibetrag
Ehegatten, Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkelkinder (sofern Eltern verstorben) 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Eltern, Großeltern 100.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder etc. 20.000 Euro
Nicht verwandt 20.000 Euro

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Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin