Nebenkosten: Jetzt wird abgerechnet

Aus Ausgabe 1/2016

Eigentumswohnungen sind besonders gefragt. 15 Prozent der Mieter in Großstädten planen, Wohneigentum zu erwerben, zeigt eine BHW Studie. Vor Vertragsabschluss sollten sich Käufer jedoch einen Überblick über die Wohnnebenkosten verschaffen.

Damit Nebenkosten kein Eigenleben entwickeln: Gut geprüft, ist halb gewonnen
Bild Nr. 6105, Quelle: Alois Müller/co2online.de/BHW Bausparkasse

Wer in eine Eigentumswohnung zieht, muss seine Nebenkosten neu kalkulieren. Kosten für Wasser, Strom und Heizung fallen an. An den Verwalter entrichten die Parteien einer Eigentümergemeinschaft zusätzlich ein Hausgeld. Abgedeckt werden damit viele gemeinschaftliche Ausgaben zum Beispiel für die Treppenhaus-Beleuchtung oder die Gartenpflege.

Teilungserklärung checken

Im Wirtschaftsplan vom Hausverwalter ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage fixiert. Wie sich die Gemeinschaftskosten gemäß ihrem Miteigentum verteilen, steht in der Teilungserklärung. "Ein potenzieller Erwerber sollte sich die letzte Jahresabrechnung vom Makler zeigen lassen", erklärt Georg Hoogendijk von Postbank Immobilien. "So erfährt er, ob Eigentümer Sanierungen beschlossen und ausreichend vorgesorgt haben." Sind die Rücklagen zu niedrig, wird eine Sonderumlage erhoben – dann hilft ein Bausparvertrag finanzielle Puffer aufzubauen.

Prüfen und handeln

Die BHW Studie ergibt, dass steigende Nebenkosten 49 Prozent der Eigentümer Kopfzerbrechen bereiten. Dagegen hilft, die Kostensituation transparent zu machen und Einsparpotenziale zu nutzen. "Wenn die Energiekosten davonlaufen, sollten Eigentümer eine Modernisierung in Angriff nehmen", betont Hoogendijk. Jährlich ist zu prüfen, ob sich die Abrechnung mit dem Wirtschaftsplan deckt. "Fragen gleich mit dem Verwalter klären", rät der Experte.