Sanierungsstau? Günstiger Kredit für Hausbesitzende

BHW Pressedienst 4/2021
Viele Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer stehen aktuell vor der Frage, wie sie die Investition in eine grundlegende energetische Modernisierung aufbringen können. Reicht das Eigenkapital nicht aus, ist eine Kombination aus Bauspardarlehen und Fördermitteln eine gute Option.

Wer die Klimabilanz einer Immobilie verbessern will, braucht günstige Baudarlehen
Bild Nr. 6483, Quelle: co2online.de / Alois Müller / BHW Bausparkasse

Die Energie­kosten und den CO2-Ausstoß eines Ein­familien­hauses zu senken, hat zunächst seinen Preis. Den alten Ölkessel durch eine klima­schonende Luft­wärme­pumpe zu ersetzen, schlägt mit 10.000 bis 14.000 Euro zu Buche. Entweicht Wärme, weil das Dach nicht gedämmt ist, muss man je nach konkretem Fall rund 20.000 Euro aufbringen. Für neue Fenster sind je 500 bis 700 Euro pro Stück zu zahlen.

Darlehen aufnehmen

Häufig summieren sich Sanierungs­kosten auf 50.000 und mehr Euro. Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer, die ihren Moder­nisierungs­stau beenden wollen, sollten ihre Optionen prüfen. Ein Konsu­menten­kredit ist unbürokratisch zu haben, aber teuer. Sinnvoll ist meist ein zweck­gebundener Moder­nisierungs­kredit mit günstigen Konditionen. Voraussetzung ist, dass man über ausreichende Bonität verfügt und das Kapital für Maß­nahmen zur ener­getischen Sanierung einsetzt. „Energie­spar-Moder­nisierungen erhöhen immer auch den Wert der Immobilie“, erklärt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. In der Regel wird die Bank das Darlehen jedoch mit einem Eintrag ins Grund­buch absichern. Nimmt man zum Beispiel 50.000 Euro auf, kosten Notar und Grund­buch­eintrag circa 450 Euro.

Grundbuch entfällt

Ein zweck­gebundener Bau­kredit ist zum Beispiel auch das neue Klima­darlehen von BHW. Moder­nisierende erhalten den Betrag ausbezahlt und tilgen zum Lauf­zeitende mit einem gleich­zeitig angesparten Bau­spar­vertrag. „Darlehen der Bau­spar­kasse in Höhe von bis zu 50.000 Euro müssen nicht ins Grund­buch eingetragen werden. Das spart Kosten“, betont der BHW Experte den Vorteil gegenüber dem Bank­kredit. Die mögliche Darlehens­höhe nach dem vereinfachten Verfahren hatte die Gesetz­gebung erst 2021 auf 50.000 Euro angehoben.

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Iris Laduch
Pressesprecherin