Wie weiter? Die Anschlussfinanzierung

BHW Mediendienst 2/2025
Endet die Laufzeit des Bankdarlehens, brauchen Eigentümer in der Regel eine Anschlussfinanzierung. Auf den Tag X kann man sich vorbereiten.

Wer ein Folgedarlehen braucht, sollte mindestens ein Jahr vor Laufzeitende Kontakt zu seiner Hausbank aufnehmen
Bild Nr. 6726, Quelle: Adobe Stock / Input UX

Zwi­schen 2015 und 2020 wech­sel­ten jähr­lich zwi­schen 700.000 und 900.000 Im­mo­bi­li­en den Be­sit­zer, je rund 250.000 bis 300.000 Woh­nun­gen wur­den neu ge­baut. Vie­le der da­ma­li­gen Käu­fer hat­ten sich für ein Dar­le­hen mit ei­ner Stan­dard-Lauf­zeit von zum Bei­spiel zehn Jah­ren ent­schie­den. Das läuft nun aus.

Son­der­til­gung nut­zen

Was Ei­gen­tü­mer nach Lauf­zeit­ende zah­len, hängt von der Dar­le­hens­rest­schuld und dem dann gel­ten­den Zins­satz ab. 2015 la­gen die Zin­sen für ei­ne 10-jäh­ri­ge Zins­fest­schrei­bung, ab­hän­gig von Bo­ni­tät und Be­lei­hung, im Durch­schnitt bei 1,6 Pro­zent. Heu­te sind es im Mit­tel deut­lich mehr: 3,6 Pro­zent. Die An­schluss­fi­nan­zie­rung könn­te teu­rer wer­den. „Wer mit sei­ner Bank ein jähr­li­ches Son­der­til­gungs­recht ver­ein­bart hat, soll­te das nach Mög­lich­keit nut­zen“, rät Holm Breit­kopf von der BHW Bau­spar­kas­se. „Man drückt die Schul­den­last, das Fol­ge­dar­le­hen fällt ge­rin­ger aus.“ Über die ge­sam­te Lauf­zeit ei­ner Fi­nan­zie­rung ge­se­hen, kann man durch Son­der­til­gun­gen Zins­kos­ten in Hö­he von meh­re­ren Tau­send Eu­ro ein­spa­ren. Der ef­fek­ti­ve Be­trag hängt von der je­wei­li­gen Dar­le­hens­hö­he und dem ver­ein­bar­ten Zins­satz ab.

Zwei Op­tio­nen für Dar­le­hen

Wer für die Zu­kunft mit hö­he­ren Zin­sen rech­net, kann be­reits heu­te ein For­ward-Dar­le­hen ab­schlie­ßen. Bis zu fünf Jah­re vor Lauf­zeit­ende kann man das ak­tu­el­le Zins­ni­veau fest­schrei­ben. Ban­ken ver­lan­gen ei­nen Auf­schlag von rund 0,25 Pro­zent­punk­ten pro Jahr, für zwei Jah­re al­so 0,5 Punk­te. Bau­spar­kas­sen bie­ten ei­ne wei­te­re Op­ti­on: „Mit ei­ner So­fort­fi­nan­zie­rung kann man sich Zins­si­cher­heit bis zur Voll­til­gung ver­schaf­fen“, sagt der Ex­per­te von BHW. Ein Bau­fi­nan­zie­rungs­dar­le­hen, das Ei­gen­tü­mer nicht gleich til­gen, wird spä­ter durch ei­nen zu­ge­teil­ten Bau­spar­ver­trag zu den be­reits heu­te ver­ein­bar­ten Dar­le­hens­zin­sen ab­ge­löst.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse