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In deutschen Städten ist der Bedarf an Wohnraum in guter Lage groß. Für eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) kann ein Dachausbau deshalb eine attraktive Option sein. Bevor eine WEG den neu entstandenen Wohnraum verkaufen kann, muss sie einige Hürden nehmen.
Um einen Dachboden zu attraktivem Wohnraum umzubauen, braucht jede WEG zuerst einmal eine notariell beglaubigte Vereinbarung zur Änderung der Teilungserklärung. Im Klartext: Jeder Eigentümer – und im Falle von Erbengemeinschaften jeder einzelne Erbe – muss notariell beurkundet zustimmen.
Dann sind Notar und Bauamt gefragt. Mit dem Vorhaben müssen auch sämtliche Wohnungsgrundbücher geändert werden. Die neuen Räume müssen separat zugänglich sein und das Bauamt muss dies per Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigen. Will die WEG den neuen Wohnraum verkaufen, muss der ehemalige Speicher als Sondereigentum ausgewiesen sein.
Zudem braucht die Hausgemeinschaft für den Dachausbau eine baurechtliche Genehmigung. Denn ein Umbau beeinflusst die Statik der obersten Geschossdecke ebenso wie den Brandschutz. „Bei älteren Gebäuden kann durch die Baumaßnahme der Bestandsschutz erlöschen“, erläutert Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Auch das Treppenhaus muss den aktuellen Brandschutzanforderungen angepasst werden.“ Ein weiterer notwendiger Check: Ist die Gemeinschaftsheizung ausreichend leistungsstark, um eine zusätzliche Dachwohnung zu versorgen?
Schließlich wollen auch Finanzierungsfragen geklärt sein. Die Eigentümer sind gut beraten, für die Umwandlung vom Speicher zur Wohnung in Vorleistung zu treten. „Wenn die WEG die Umwandlung in Sondereigentum und den Umbau vorfinanziert, erhöht das die Verkaufschancen und auch den Preis“, sagt der BHW Experte. Dass Anwalt, Architekt oder Statiker ein solches Projekt begleiten müssen, versteht sich von selbst.
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