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Gartenhäuser – Freiräume im Grünen
Tafelfreuden mit kurzen Wegen: Ein Gartenhaus bietet viel Platz für Geschirr und Co
Bild Nr. 6716, Quelle: Kristin Schnell
Mit dem kleinen Ferienhaus im eigenen Garten ist die unbeschwerte Anreise garantiert. Man kann Hobbys ausleben oder einfach entspannen. Hausbesitzer können sich neue Freiräume schaffen, sollten aber rechtzeitig prüfen, welche baulichen Vorgaben für ihr Vorhaben bestehen. „Wer ein Gartenhaus aufstellt, sollte sich in jedem Fall zunächst beim zuständigen Bauamt kundig machen“, rät Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. Bis zu einer Größe von zehn Kubikmetern – die Behörden berechnen nach Raumvolumen – sind Gartenhäuser in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Manche geben auch größeren grünes Licht, in Bayern sogar für Bauten von bis zu 75 Kubikmetern.
Grünes Dach
Wer sein Refugium ganzjährig nutzen will, sollte auf eine Wandstärke von mindestens sieben Zentimetern sowie eine gute Isolierung achten. Dies gilt für Fenster, Türen und auch das Dach. „Eine begrüntes Dach funktioniert in der kalten Jahreszeit als natürliche Wärmedämmung“, ergänzt Breitkopf. Eine Alternative: Mit einer Photovoltaik-Anlage kann man Strom für kleine Verbraucher im Häuschen selbst produzieren.
Fertig geliefert
Die Preisspanne für Gartenhäuser ist groß. Einfache Holz-Bausätze kann man ab etwa 1.000 Euro im Baumarkt bekommen. Ein mittelgroßes Premiumhaus aus Holz oder Metall liegt bei circa 5.000 Euro. In Modulbauweise gefertigt, lassen sich die Häuschen in kürzester Zeit aufbauen.
Drei Tipps für den Gartenhausbau
- Gartenhäuser bis zu einer Größe von zehn Kubikmetern – berechnet wird nach Raumvolumen – sind in allen Bundesländern genehmigungsfrei.
- Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, wenn das Gartenhaus mit Heizung, Küche, Bad oder Betten ausgestattet werden soll. „Das gilt ebenso, wenn ein Betonfundament gegossen wird“, so Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse.
- Sind eine Baugenehmigung und eine statische Prüfung notwendig, sind mehrere Hundert Euro dafür zu kalkulieren. Zum Nachbargrundstück muss in der Regel ein Abstand von drei Metern eingehalten werden.