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Modernisieren und Steuern sparen: Handwerkerleistungen werden gefördert
Bild Nr. 6413, Quelle: Adobe Stock / Syda Productions / BHW Bausparkasse
Bei Renovierung und Modernisierung von Eigenheim oder Mietwohnung gibt es einige nützliche Spielregeln. Wichtigster Punkt: der Kostenvoranschlag. Wer einen Handwerker beauftragt, sollte alle Vereinbarungen schriftlich festhalten. Damit ist der Kostenumfang von Anfang an klar umrissen. Ein weiteres Muss ist die Rechnung nach getaner Arbeit. Zwar kommen Handwerker, die sich „bar auf die Hand“ entlohnen lassen, um die Umsatzsteuer herum, auch der Auftraggeber spart die Abgabe. Doch die vermeintliche Sparmaßnahme geht oft nach hinten los: „Wer Handwerker in Schwarzarbeit beschäftigt, hat keinen Anspruch auf Gewährleistung“, warnt Krzystof Pompa von der BHW Bausparkasse. „Hohe Kosten drohen auch bei einem Unfall: Die Versicherung zahlt zwar, kann sich das Geld aber vom Auftraggeber zurückholen.“
Legt der Handwerker hingegen eine ordnungsgemäße Rechnung vor, in der alle Lohn-, Fahrt- und Materialkosten gesondert aufgeführt sind, können Modernisierer ganz ohne Risiko sparen – und zwar Steuern. Der Staat fördert alle Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, die Privatpersonen von einem selbstständig tätigen Handwerker durchführen lassen. Wer in einer eigenen oder gemieteten, unbedingt selbst genutzten Immobilie sanieren will, kann 20 Prozent von jährlich maximal 6.000 Euro Lohnkosten für Handwerkerleistungen absetzen. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro. „Eine Anpassung des Steuerbonus, um die Inflationsrate sowie deutlich gestiegene Handwerkerkosten auszugleichen, ist allerdings überfällig“, fordert BHW Experte Pompa. Denn die aktuelle Regelung trat bereits 2009 in Kraft.
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