Umweltfreundlich modernisieren per Generationenvertrag

BHW Pressedienst 4/2021
Der klimaschonende Umbau von Häusern ist ein Generationenprojekt. Dies gilt auch für Immobilien, die in den nächsten Jahren vererbt werden. Doch viele der über sieben Millionen Menschen mit Wohneigentum ab 70 Jahren verfügen nicht über das nötige Kapital oder die Energie, einen energetischen Umbau umzusetzen. Hier könnte ein Kooperationsmodell mit den künftigen Erbinnen und Erben das Sanierungstempo erhöhen.

In alten Häusern stecken oft ungenutzte Ressourcen – auch für die nächste Generation
Bild Nr. 6481, Quelle: BHW Bausparkasse

Es stockt: Jährlich wird nur ein Prozent des Bestands von über 42 Millionen Wohnungen modernisiert. Für Eigen­tümer und Eigen­tümerinnen von Alt­bauten ist die Erneuerung des Hauses meist mit erheblichen Kosten verbunden, die mangels Rück­lagen schwer auf­zu­bringen sind. Oft sind eine optimierte Wärme­dämmung, eine neue Heizung oder besser isolierte Fenster dringend geboten, doch vielen älteren Menschen wird das zu viel.

Sanierung auf Warteliste

Jährlich werden über 400.000 Immobilien an die nächste Generation weiter­gegeben. „Neue Ko­operations­modelle zwischen Erb­lassen­den und künftigen Erben könnten ein viel­ver­sprechender Motor für klima­schonendes Bauen sein“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. „Die Betroffenen sollten sich von Fach­leuten einen Fahr­plan erstellen lassen. Das hilft beiden Seiten, die Finanzierung im Rahmen der wirt­schaft­lichen Möglich­keiten zu gestalten und vertrag­lich zu verankern.“ Die Erbinnen und Erben können zum Beispiel in den Dar­lehens­vertrag eintreten und die Tilgung über­nehmen.

Anreize und Auflagen

Es lohnt sich für beide Parteien, die Sanierung zügig anzugehen. Ein erster Schritt kann die Isolierung der Außen­fassade sein, die nicht nur die Energie­bilanz des Hauses verbessert, sondern auch die Wohn­qualität erhöht. Mit notariellem Beistand lässt sich auch ein lebens­langes Wohn­recht für die Erb­lassenden festlegen. „Die Erbinnen und Erben über­nehmen später ein Haus ohne Sanierungs­stau“, betont der BHW Experte. Ohnehin sind Erben zum Handeln verpflichtet. Sie müssen die Immobilie zwei Jahre nach der Übergabe auf den energe­tischen Stand gemäß den Vorgaben der Energie­einspar­verordnung gebracht haben.

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Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin