Aufgrund von Systemarbeiten ist das Online-Banking vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Neuen Wohnraum schaffen – in Spitzenlage!
Bild Nr. 6212, Quelle: Hinder Kalberer Architekten GmbH/BHW Bausparkasse
Eine Hausaufstockung wird für Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften zunehmend attraktiv. Der oder die Eigentümer sparen den Grundstückspreis und zudem die Grunderwerbsteuer. Auch aus ökologischer Sicht sind Gebäudeaufstockungen sinnvoll. Es wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, ohne dabei neue Freiflächen zu versiegeln. Außerdem werden die energetischen Eigenschaften des gesamten Hauses signifikant verbessert. Und auch die Optik der Immobilie wird aufgewertet. Etagen- oder Geschossaufstockung werden heute in vielfältigsten Bauweisen von Holz über Mauerwerk bis zu Stahl/Glas realisiert.
Ob es um die Anhebung des Dachstuhls geht oder ob eine komplett neue Etage geschaffen werden soll – ein erfahrener Architekt sollte bei diesen Vorhaben in jedem Fall hinzugezogen werden. Der Baufachmann kennt auch die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen, wie etwa die Pflicht, Stellplätze zu schaffen oder einen Aufzug einzubauen. „Jede Dachaufstockung muss behördlich genehmigt werden“, sagt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. „Dafür ist die professionelle Prüfung der Statik ausschlaggebend.“ Durch die vielen Außenwände steigt zudem der Aufwand für den Wärmeschutz.
Plant eine Wohneigentümergemeinschaft, ihr Mehrfamilienhaus nach oben hin auszubauen, benötigt sie einen einstimmigen Beschluss für die Umwandlung des Dachraums von Gemeinschafts- in Sondereigentum. Auch die erforderliche Finanzierungsstrategie mit Fördergeldern, Bausparverträgen und Niedrigzins-Darlehen gilt es in diesem Fall gemeinschaftlich zu klären. Wer über angesparte Rücklagen verfügt, ist daher klar im Vorteil.