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Für viele Berufstätige unverzichtbar und von der Steuer absetzbar: das Home Office
Bild Nr. 6211, Quelle: www.huelsta.de/BHW Bausparkasse
Damit sich Privates und Berufliches nicht zu sehr vermischen, sollte das Home Office klar vom Wohnbereich getrennt sein. Das erfordert bisweilen auch bauliche Maßnahmen. Dabei hat die Frage, welcher Arbeitstyp man ist, Einfluss auf die Standortwahl: Lässt man sich durch den Blick aus dem Fenster inspirieren oder ablenken?
Arbeitsforscher empfehlen, den Arbeitsplatz von direktem Tageslicht bestrahlen zu lassen. Eine gute Ausleuchtung fördert nicht nur die Kreativität, sondern verringert auch Müdigkeit. Zudem gilt: kein Home Office ohne eine geordnete Aktenablage. Es empfiehlt sich ein offenes Regal mit Fächern, denn im beruflichen Alltag ergeben sich immer wieder neue Themenfelder, die flexible Ablagemöglichkeiten erfordern. Bei der Auswahl von Schreibtisch und Bürostuhl sollten Ergonomie und Funktionalität den Ausschlag geben. Farbakzente beleben nachweislich die Kreativität. Auch Anschaffungen für kleine „Denkpausen“ wie ein bequemer Sessel oder ein Stehpult lassen sich von der Steuer absetzen.
Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten, weil ihnen in der Firma kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können sämtliche Ausgaben für Strom, anteilige Miete oder die Deckenlampe bis zu einer Höhe von jährlich 1.250 Euro von der Steuer absetzen. „Für viele Selbstständige dagegen ist das Arbeitszimmer zu Hause Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit“, sagt Iris Laduch-Reichelt von der BHW Bausparkasse. „Wer ausschließlich am heimischen Rechner arbeitet, kann Kosten in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung geltend machen.“