Zweite Chance für kaputte Scheine

Presseinformation vom 17.01.2018
Zerrissen, mitgewaschen, bemalt oder angesengt: Meist aus Versehen und selten mit Absicht werden Geldscheine beschädigt. Wann und wo gibt es Ersatz?

Bild Nr. 1450, Quelle: Postbank
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Dezente Kritzeleien auf dem Zwanziger oder ein Riss im Fünf-Euro-Schein sind kein Drama. Trotz kleiner „Blessuren“ verlieren Geldscheine nicht ihren Wert. Sind die Schäden allerdings gravierend, kann die Bundesbank weiterhelfen: „Jede Filiale der Bundesbank nimmt beschädigte Geldscheine und Münzen an und prüft, ob sie den Nennwert ersetzt“, erklärt Kai Schlüter von der Postbank. „In der Regel leitet auch die Hausbank die Scheine an die zuständige Stelle weiter.“ Voraussetzung für den Ersatz ist, dass das Geld nicht vorsätzlich beschädigt wurde und bei Banknoten noch mehr als die Hälfte vorhanden ist. Auf dem Erstattungsantrag muss man erklären, wie es zu dem Schaden kommen konnte und wo die fehlenden Teile geblieben sind. Ist mehr als die Hälfte eines Scheins abhandengekommen, ist der Antragsteller in der Beweispflicht: Er muss nachweisen, dass der Rest vernichtet wurde, indem er selbst kleinste Schnipsel oder Ascherückstände mit einreicht. Das „Nationale Analysezentrum für beschädigtes Bargeld“ prüft, ob dem Antrag stattgegeben wird. „Im Normalfall erhält der Kunde nach vier bis sechs Wochen einen Bescheid. Dieser ist, wie auch die Prüfung, in der Regel kostenlos“, sagt Kai Schlüter.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin