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Immobilien kaufen ohne Reue: nur mit klaren Vereinbarungen für beide Partner
Bild Nr. 6231, Quelle: Postbank
Rund 2,9 Millionen Paare leben hierzulande in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von ihnen erwerben zusammen Wohneigentum. Doch anders als bei Ehepartnern fehlen gesetzliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten eindeutig regeln. Hier sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf vorsorgen. Sonst sind im Fall einer Trennung Konflikte und wirtschaftliche Schäden vorprogrammiert.
Thomas Mau von der BHW Bausparkasse betont, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen sollten. „Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn er Eigenkapital in die Immobilie investiert“, so der BHW Experte. Haben unverheiratete Paare ein Baudarlehen aufgenommen, lassen sich im Falle einer Trennung andere Regelungen finden. Die Finanzierung kann in Absprache mit der Bank oder Bausparkasse auch von einem der Ex-Partner allein fortgesetzt werden.
Um Konflikten oder finanziellen Notlagen vorzubeugen, können die Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. Weitere Option: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb gründen. „Die Partner regeln verbindlich, wer bei einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie der andere abgefunden wird“, erläutert Mau. Unverheiratete Paare sollten zudem überlegen, wie die wirtschaftlichen Folgen im Falle des Todes eines der Partner zu bewältigen wären. Eine gute Lösung kann das Testament zugunsten des Lebensgefährten sein.