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Ein neues Gesetz fördert Vermieter, die auf erneuerbare Energien setzen – davon profitieren auch die Mieter
Bild Nr. 6216, Quelle: RENSCH-HAUS GMBH/ BHW Bausparkasse
Etwa 18 Prozent aller Wohnungen in Deutschland sollen laut Regierung vom neuen Mieterstromgesetz profitieren können. Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird. Er soll ohne Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes an Endverbraucher in diesem Wohngebäude geliefert werden. „Besonders attraktiv ist das Modell für Eigentümer großer Wohnhäuser und für Wohneigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern“, sagt Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse.
Gefördert wird eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr, bei Gebäuden mit mindestens 40 Prozent Wohnfläche. „Der Vermieter erhält je nach Anlagengröße einen Zuschlag zwischen 3,8 und 2,2 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zu dem Erlös durch den Stromverkauf“, so die BHW Expertin. „Mieter sparen damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten, für einen Vier-Personen-Mieter-Haushalt sind das jährlich etwa 150 Euro.“
Vermieter, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung lokal erzeugen und ins Netz einspeisen bzw. an Mieter verkaufen, werden gewerbesteuerpflichtig. „Das umfasst auch ihre eigentlich gewerbesteuerfreie Vermietungstätigkeit“, betont Sosnowski. Trotz dieser Startschwierigkeiten wird das Gesetz von Wirtschaft, Politik und Umweltverbänden unterstützt. So fordert z. B. die Solarstrominitiative Hamburg 5.000 weitere Solaranlagen auf den Dächern der Stadt bis zum Jahr 2020.
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