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Wichtig für Baufamilien: neue Regelungen für KfW-Förderung
Bild Nr. 6232, Quelle: www.baufritz.com/BHW Bausparkasse
„Die Zinserhöhungen am Kapitalmarkt schlagen sich auf die staatlichen Förderkonditionen für Modernisierer nieder“, erläutert Jan Ebert von der Bausparkasse BHW. Alle ab Mitte April 2018 eingehenden Anträge bei der KfW werden zu den neuen Konditionen genehmigt. „Nach wie vor gilt, dass die Anträge vor Baustart einzureichen sind“, so der BHW Experte.
Für das Programm „Energieeffizient Bauen“ sind nach der neuen Regelung der KfW nur noch maximal zehn Jahre Zinsbindung möglich, bislang waren es 20 Jahre. „Je nach Bauprojekt und Investitionssumme kann das eine spürbare Größenordnung ausmachen“, sagt Ebert. Zudem verkürzt die KfW die bereitstellungszinsfreie Zeit für Darlehen von einem auf ein halbes Jahr. Im Anschluss berechnet sie für einen noch nicht ausgezahlten Darlehensteil dann 0,25 Prozent pro Monat. Verzögert sich die Fertigstellung des Bauprojektes um ein halbes Jahr, entstehen schnell einige Hundert Euro Zusatzkosten. Ebenfalls gestrichen hat die KfW kostenfreie Sondertilgungen. Modernisierer können ihr Darlehen im Rahmen der neuen Regelung nur noch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vor Vertragsende tilgen.
Gut zu wissen: Mit einem Bausparvertrag können sich Modernisierer deutlich längere Zinsbindungen sichern. Dabei erhalten sie ein Höchstmaß an Flexibilität. So haben Bausparer auch die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Bauspardarlehens durch Sondertilgungen zu verkürzen, beispielsweise bei Bonuszahlungen vom Arbeitgeber oder wenn ein Erbe zufällt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.