Besser heizen mit weniger Holz

Presseinformation vom 31.12.2019
Alte Kamin- und Kachelöfen sind beliebt, aber selten gut fürs Klima. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden und zu viele Schadstoffe ausstoßen, müssen daher bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt werden. Schätzungen zufolge betrifft dies ungefähr zwei Millionen der rund zwölf Millionen Geräte in Deutschland.

Ein Kaminofen muss nicht nur optisch passen, sondern auch richtig dimensioniert sein
Bild Nr. 6344, Quelle: Hwam/BHW Bausparkasse

Austauschen oder nicht? Das lässt sich anhand der Abgaswerte entscheiden. Sie stehen in der Herstellerbescheinigung, werden aber auch vom Schornsteinfeger gemessen. Stellt dieser fest, dass der alte Kamin- oder Kachelofen mehr als vier Gramm Kohlenstoffmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgasluft ausstößt, ist der Ofen sprichwörtlich aus. Oder es werden bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig. Die Alternative, einen Staubfilter nachrüsten zu lassen, ist in den meisten Fällen unwirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. Anders bei Kachelöfen: Hier lassen sich ohne großen Aufwand alte Heizeinsätze erneuern.

Optimale Verbrennung

Garantiert keine Probleme bekommen Modernisierer, die sich einen neuen Kaminofen zu­legen, etwa mit automatisierter Luftzufuhr. „Die neuen Geräte sind deutlich umweltfreundlicher, sie heizen besser und das mit weniger Holz“, sagt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Seit 2018 gibt es ein neues Energielabel, mit dem sich die Energieeffizienz von Kaminöfen per Farbskala ablesen lässt.“ Er rät, auf eine möglichst emissionsarme Verbrennung zu achten, damit Umwelt und auch die Nachbarn nicht belastet werden.

Design und Größe müssen passen

Moderne Kaminöfen sollten nicht nur optisch zum Raum passen, den sie erwärmen, sondern auch von der Größe her darauf abgestimmt sein. Ist der Ofen mithilfe von Kaminbauer, Schornsteinfeger oder Energieberatung richtig dimensioniert, vermeidet das Abgase und spart zudem Brennstoff. Gut zu wissen: Das Gesetz schont Eigentümer von Kaminöfen, die als alleinige Heizung im Haus dienen. Auch offene Kamine oder historische Kachelöfen von vor 1950 sind von der Sanierungspflicht befreit.

Kontakt

Iris Laduch
Pressesprecherin