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Für Paare können sich gemeinsame Bankgeschäfte auszahlen
Bild Nr. 1424, Quelle: Postbank
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Werden zwei Haushalte zusammengelegt, steuern die Partner meist nicht nur Waschmaschine, Toaster und Couchgarnitur in zweifacher Ausführung bei. Sie bringen in der Regel auch ein eigenes Bankkonto mit. Doch anders als bei überzähligen Möbeln und Küchenutensilien macht es durchaus Sinn, die persönlichen Konten zu behalten. „Richten die Partner zusätzlich zu den Einzelkonten ein Gemeinschaftskonto ein, lassen sich gemeinsame und eigene Ausgaben klar voneinander trennen“, sagt Hans Schleich von der Postbank. „Über das gemeinsame Konto kann man die Haushaltskasse verwalten und hat alle Kontobewegungen im Blick – zum Beispiel bequem über das Online-Banking. Die eigenen Konten kann man für persönliche Ausgaben nutzen.“ Ist von einem Gemeinschaftskonto die Rede, meint man meist das sogenannte „Oder-Konto“. Dabei können beide Partner ohne gegenseitige Absprache über Guthaben und Kreditlimits verfügen. Es eignet sich dafür, die alltäglichen Geldgeschäfte zu bestreiten, wie den Wocheneinkauf oder die Handwerkerrechnung bargeldlos zu bezahlen oder den Dauerauftrag für die Miete einzurichten. „Entscheidet man sich für dieses Kontomodell, sind gegenseitiges Vertrauen und klare Absprachen wichtig, um Konflikte zu vermeiden“, so Hans Schleich. Im Gegensatz dazu können die Partner bei einem „Und-Konto“ alle Geschäfte nur gemeinsam tätigen – jede Transaktion benötigt die Freigabe beider Kontoinhaber.
Ein besonderes Vertrauensverhältnis ist auch vonnöten, wenn ein Paar einen gemeinsamen Kredit aufnimmt – insbesondere, wenn es nicht verheiratet ist. Unterschreiben die Partner den Darlehensvertrag, dann haften beide gesamtschuldnerisch für den geliehenen Betrag. Fällt einer der Kreditnehmer aus, beispielsweise weil er aus finanziellen Gründen die Raten nicht mehr bedienen kann, ist der andere verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen. Vorteil des gemeinsamen Kreditantrags: „Je nach Einkommenssituation können sich die bonitätsabhängigen Konditionen verbessern, wenn beide Partner den Kredit aufnehmen, das heißt, dass sich der Zins reduziert“, erklärt der Postbank Experte. „Unter Umständen kann auch die Genehmigung des Antrags von der zweiten Unterschrift abhängig sein. Etwa, wenn der kreditsuchende Partner eine berufliche Auszeit nimmt und kein eigenes Einkommen vorweisen kann.“ Sein Tipp: „Die Unterschrift unter einen Darlehensvertrag sollte kein Liebesdienst sein, schließlich besteht die Verpflichtung auch im Trennungsfall fort. Es ist ratsam, ein gemeinsames Darlehen nur für solche Anschaffungen aufzunehmen, die beide Partner gleichermaßen nutzen. Dann sind die Anteile von Mitnutzen und Mithaften fair verteilt.“