Wofür kann ich einen Bausparvertrag nutzen?

Medieninformation vom 07.10.2025
Fast 21 Millionen Bausparverträge warten hierzulande auf ihren Einsatz. Die Verwendungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig und bieten mehr Optionen, als nur eine Immobilie zu finanzieren. Hier nur drei davon: Bausparer können ihr Eigenheim durch einen Wintergarten aufwerten, eine Wohnung barrierefrei gestalten und unter bestimmten Umständen auch Baunebenkosten aus dem Abriss eines Hauses finanzieren.

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Fragen zum Bausparen im Beratungsgespräch klären

Bau­spar­ver­trä­ge bil­den nach wie vor den Grund­stein vie­ler Ei­gen­tums­kar­rie­ren. 2023 zahl­ten die Bau­spar­kas­sen ins­ge­samt fast 23 Mil­li­ar­den Eu­ro aus. Die meis­ten In­ves­ti­tio­nen flie­ßen da­bei schon lan­ge nicht mehr in den Neu­bau von Ei­gen­hei­men. Zwei Drit­tel der Bau­leis­tun­gen rich­ten sich auf die Sa­nie­rung und In­stand­hal­tung be­ste­hen­der Im­mo­bi­li­en. Mit dem Bau­spar­ver­trag wird oft an-, um- und aus­ge­baut, das Dach oder das Heiz­sys­tem er­neu­ert oder in Bar­rie­re­frei­heit in­ves­tiert.

Faust­re­gel für Ein­bau­ten

„Ein Bau­spar­ver­trag darf für wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke ver­wen­det wer­den, al­so das Schaf­fen, Er­hal­ten oder Ver­bes­sern von Wohn­raum“, er­läu­tert Holm Breit­kopf von der BHW Bau­spar­kas­se. „Dies gilt auch für die staat­li­chen Bau­spar­för­de­run­gen.“ Mit ei­nem Bau­spar­ver­trag kön­nen auch Ab­bruch­kos­ten be­strit­ten wer­den, so­fern am Stand­ort des al­ten Hau­ses ein neu­es Ei­gen­heim ent­ste­hen soll. Und eben­so ist es mög­lich, per Bau­spar­dar­le­hen ei­nen fest ver­leg­ten Par­kett­bo­den an­zu­schaf­fen. Faust­re­gel für die Nut­zung bei Ein­bau­ten: Es muss ei­ne fes­te Ver­bin­dung mit der Im­mo­bi­lie vor­lie­gen.

Bar­rie­re­freie Miet­woh­nung?

Was Mie­ter oft nicht wis­sen: Auch sie kön­nen mit ei­nem Bau­spar­ver­trag die Wohn­qua­li­tät ih­rer Miet­woh­nung ver­bes­sern. Vor­aus­ge­setzt der Ver­mie­ter stimmt zu, kön­nen so äl­te­re Men­schen ih­re Woh­nung bar­rie­re­frei um­bau­en las­sen. „Da sie zur Wert­stei­ge­rung der Im­mo­bi­lie bei­tra­gen, soll­ten sie un­be­dingt mit ih­rem Ver­mie­ter ei­ne schrift­li­che Ver­ein­ba­rung tref­fen“, sagt der Ex­per­te der BHW Bau­spar­kas­se. Ent­we­der kann man die Mie­te er­mä­ßi­gen oder lang­fris­tig fi­xie­ren. Ei­ne an­de­re Op­ti­on für den Fall des spä­te­ren Aus­zugs wä­re, sich ei­ne an­ge­mes­se­ne Ab­schlags­zah­lung ga­ran­tie­ren zu las­sen.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse