Für den Fall der Fälle: Kontovollmacht

Postbank Pressedienst 2/2018
Es gibt Situationen, in denen man nicht in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbst zu erledigen – nach einem Unfall zum Beispiel. Dann ist es gut, jemanden zu haben, der das übernimmt. Eine einfache Vorsorgevollmacht reicht für diesen Zweck allerdings nicht aus.

Zur Vorsorge für den Ernstfall gehört unbedingt auch eine Kontovollmacht
Bild Nr. 1481, Quelle: Postbank, © Jochen Manz

Handwerkerrechnungen oder Kreditraten per Überweisung begleichen, Daueraufträge anpassen oder Bargeld abheben: Wenn jemand seine Bankgeschäfte zeitweilig oder sogar auf Dauer nicht mehr selbst regeln kann, wird es schnell problematisch. „Selbst Ehepaare haben keinen Zugriff auf das Konto des jeweiligen Partners, wenn es als Einzelkonto geführt wird“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank. „Damit der Partner oder eine beliebige andere Person über das Konto verfügen kann, muss der Inhaber eine Bankvollmacht ausstellen.“ Mit dieser Vollmacht – auch als Kontovollmacht bekannt – kann der Vertreter über das Guthaben auf dem Konto verfügen und bereits eingeräumte Kredite, wie beispielsweise einen Dispositionskredit, ausschöpfen. „Es versteht sich von selbst, dass man solche Befugnisse nur einer Person übertragen sollte, der man absolut vertraut“, ergänzt Anja Maultzsch. Wer eine Vollmacht ausstellen will, sollte sich direkt an seine Hausbank wenden – sie hält für diesen Zweck ein eigenes Formular bereit, das Kunden im Internet herunterladen oder in einer Filiale erhalten können. Die Postbank Expertin empfiehlt, unbedingt diesen bankeigenen Vordruck zu verwenden: „Nur so stellt man sicher, dass alle nötigen Angaben gemacht werden und die Vollmacht bei Bedarf umgehend akzeptiert wird.“ Zwar kann man auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Regelungen bezüglich der Bankgeschäfte treffen. Sie wird von Kreditinstituten allerdings nur dann akzeptiert, wenn sie notariell beglaubigt wurde und alle nötigen Informationen enthält.

Identität feststellen

Im Idealfall unterschreiben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter den Vordruck direkt gemeinsam in der Bankfiliale. Dazu müssen beide einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Ist ein gemeinsames Erscheinen nicht möglich, beispielsweise weil der Kontoinhaber aufgrund einer Krankheit nicht die Bank aufsuchen kann, füllt zunächst der Bevollmächtigte das Formular in der Filiale aus. „Für ein Postbank Konto kann die Überprüfung der Identität auch in einer Partneragentur der Deutschen Post stattfinden“, sagt Anja Maultzsch. Nachdem auch der Kontoinhaber die Vollmacht unterschrieben hat, gilt sie bis auf Widerruf – der jederzeit möglich ist.

Über den Tod hinaus

Vor dem Ausstellen der Vollmacht muss sich der Kontoinhaber entscheiden, ob sie auch über seinen Tod hinaus gelten soll. In der Regel ist das zu empfehlen: Stirbt der alleinige Kontoinhaber, können die Hinterbliebenen notwendige Zahlungen, die etwa im Rahmen der Beerdigung fällig werden, schnell und unbürokratisch aus dem Vermögen des Verstorbenen leisten. Liegt keine Vollmacht vor, ist es den Erben meist für mehrere Wochen oder sogar Monate nicht möglich, auf die Kontoeinlagen zuzugreifen.