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Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Die Ehe kann sich auch für Anleger auszahlen. Rosemarie Liebl, Finanzexpertin der Postbank erklärt, wie das in puncto Kapitalerträge funktioniert: "2009 hat der Sparer-Pauschbetrag den Sparerfreibetrag abgelöst."
… und das gilt nicht nur fürs Emotionale: Die Ehe kann sich auch für Anleger auszahlen. Rosemarie Liebl, Finanzexpertin der Postbank, erklärt, wie das in puncto Kapitalerträge funktioniert: "2009 hat der Sparer-Pauschbetrag den Sparerfreibetrag abgelöst. Konnten früher die Werbungskosten einzeln geltend gemacht werden, werden sie heute durch einen Pauschbetrag abgegolten. Bis zu 1.602 Euro Zinseinkünfte können zusammen veranlagte Eheleute jährlich steuerfrei erhalten, wenn sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen." Das heißt, die privaten Kapitalerträge werden bis zu dieser Höhe ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer gutgeschrieben. Und noch ein besonderes Bonbon: Wenn einer der beiden seine "Hälfte" von 801 Euro nicht ausschöpft, wird der Restbetrag beim Partner angerechnet. Achtung: Bei mehreren Bankverbindungen muss jeder Bank ein separater Freistellungsauftrag erteilt werden. Der Gesamtbetrag der Freistellungsaufträge darf 1.602 Euro nicht übersteigen.
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