Online bezahlen

Aus Ausgabe 2/2025
Rund jeder dritte Einkauf (31 Prozent) wird per Klick im Internet abgewickelt, das ergibt die aktuelle Digitalstudie der Postbank. Geht es vom Warenkorb zum Check-out, bieten Online-Händler zahlreiche Möglichkeiten an, den Rechnungsbetrag zu begleichen – mit Vor- und Nachteilen für den Verbraucher.

Bild Nr. 1750, Quelle: Postbank / © Goodluz

Al­le Fä­den in der Hand be­hält man beim Kauf auf Rech­nung. Da­bei ver­sen­det der Händ­ler die Wa­re, die der Kun­de nach Er­halt prü­fen kann. Der Kun­de ent­schei­det, ob er sie be­hält. Erst da­nach be­zahlt er die Rech­nung per Über­wei­sung. Um die ter­min­ge­rech­te Über­wei­sung muss er sich al­ler­dings selbst küm­mern – sonst lan­det ei­ne Mah­nung, ge­ge­be­nen­falls so­gar mit Mahn­ge­bühr, im Post­fach. Über­wei­sun­gen kön­nen Bank­kun­din­nen und Bank­kun­den per Ban­king-App sehr kom­for­ta­bel aus­füh­ren, in­dem sie die Rech­nung scan­nen. Die Über­wei­sungs­da­ten wer­den au­to­ma­tisch über­nom­men und müs­sen nicht mehr von Hand ein­ge­ge­ben wer­den. An­ders bei Last­schrif­ten: „Beim Be­zah­len per SE­PA-Man­dat, auch als Last­schrift be­kannt, er­teilt man dem Händ­ler ein so­ge­nann­tes SE­PA-Last­schrift­man­dat und da­mit die Er­laub­nis, den Rech­nungs­be­trag vom Kon­to ab­zu­bu­chen“, sagt Sa­scha Neu­mann von der Post­bank. Der Vor­teil: „In­ner­halb von acht Wo­chen kann man ei­ner Last­schrift wi­der­spre­chen und sie zu­rück­bu­chen las­sen. Die­se Op­ti­on soll­ten Kun­din­nen und Kun­den aber nur dann nut­zen, wenn es da­für gu­te Grün­de gib­t“, sagt Sa­scha Neu­mann. Ei­ne Be­zah­lung per Vor­kas­se kann hin­ge­gen nicht zu­rück­ge­bucht wer­den, denn der Ein­kauf wird per Über­wei­sung be­zahlt und die Wa­re erst nach Geld­ein­gang ver­sen­det. „Im On­line-Ban­king kann ei­ne Über­wei­sung als so­ge­nann­te Echt­zeit­über­wei­sung aus­ge­führt wer­den. Dann wird dem Händ­ler das Geld un­ver­züg­lich gut­ge­schrie­ben“, so der Post­bank Ex­per­te. „Die Mög­lich­keit soll­te man nur nut­zen, wenn man dem Händ­ler un­ein­ge­schränkt ver­traut.“

Si­cher­heit geht vor

Zah­lung per Kre­dit­kar­te ist ei­ne weit­ver­brei­te­te Zah­lungs­op­ti­on in On­line-Shops, mit der man welt­weit ein­kau­fen kann. Um zu zah­len, gibt der Kun­de sei­ne Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen auf der je­wei­li­gen Web­sei­te ein. Zah­lun­gen per Kre­dit­kar­te müs­sen mit der so­ge­nann­ten Zwei-Fak­tor-Au­then­ti­fi­zie­rung be­stä­tigt wer­den. Das hei­ßt, dass der Kun­de mit dem in sei­nem On­line-Ban­king hin­ter­leg­ten Frei­ga­be­ver­fah­ren sei­ne Iden­ti­tät be­stä­tigt. Ein wei­te­rer Si­cher­heits­vor­teil der Kre­dit­kar­te: Ge­leis­te­te Zah­lun­gen kön­nen bei Pro­ble­men zu­rück­ge­bucht wer­den. Eben­falls be­liebt sind On­line-Be­zahl­an­bie­ter wie Klar­na oder Pay­Pal. Die Zah­lung wird über den Dienst ab­ge­wi­ckelt, der an­schlie­ßend den Be­trag von dem vom Käu­fer hin­ter­leg­ten Bank­kon­to ein­zieht. Im Be­stell­pro­zess lei­tet die Web­sei­te des Händ­lers den Käu­fer auf die Web­sei­te des Be­zahl­dienst­leis­ters wei­ter, auf der man sich mit sei­nen Zu­gangs­da­ten ein­log­gen und die Zah­lung be­stä­ti­gen muss. „Im Lau­fe die­ses Jah­res wird es mög­lich sein, Zah­lun­gen in On­line-Shops über We­ro ab­zu­wi­ckeln, ei­nem Zu­sam­men­schluss eu­ro­päi­scher Ban­ken“, er­gänzt Sa­scha Neu­mann.