Das Gemeinschaftskonto ist bei Paaren Nummer eins

Aus Ausgabe 3/2015

Bei den meisten Paaren hört das "Wir" beim Geld nicht auf. Nach einer aktuellen Postbank Umfrage nutzt die Mehrheit der Bundesbürger, die in einer Beziehung leben, ein Gemeinschaftskonto. Vor allem Verheiratete organisieren auf diese Art ihre Bankgeschäfte, ohne Trauschein setzt man lieber auf getrennte Konten.

Wie viele Girokonten braucht eine Partnerschaft?
Bild Nr. 1316, Quelle: Postbank
© Jochen Manz

Wer in einer Beziehung lebt, der teilt den Alltag – und damit auch Mietzahlungen, den Wocheneinkauf, Versicherungsbeiträge und die Rechnung für den neuen Fernseher. Um lästiges Ausdividieren und Geldüberweisen zu vermeiden, bietet sich ein Gemeinschaftskonto an, von dem alle gemeinsamen Ausgaben bezahlt werden. 41 Prozent der Deutschen, die in einer Beziehung leben, nutzen ausschließlich ein gemeinschaftliches Konto, so das Ergebnis einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Weitere 17 Prozent verfügen über ein Gemeinschaftskonto und kombinieren es mit zwei zusätzlichen Einzelkonten – so lassen sich gemeinsame und eigene Ausgaben klar voneinander trennen. Das Konto für zwei ist praktisch, aber auch eine Frage des Vertrauens: Je älter die Befragten, desto verbreiteter ist dieses Nutzungsmodell. Und vor allem für Ehepaare scheint dies selbstverständlich zu sein. Knapp drei Viertel der Verheirateten (72 Prozent) organisieren ihre Finanzen über ein Gemeinschaftskonto, bei den Unverheirateten ist es hingegen nur jeder Fünfte (21 Prozent). Ein gemeinsames Konto lässt sich in zwei Varianten einrichten: als "Oder-" und als "Und-Konto". Wählt man ein "Oder-Konto", können beide Kontoinhaber im vollen Umfang schalten und walten. Jeder verfügt über eine sogenannte Einzelverfügungsberechtigung und kann ohne Absprache mit dem anderen Geld überweisen, abheben, das Konto überziehen oder bargeldlos im Geschäft bezahlen. "Das Oder-Konto eignet sich für Paare, die ihren täglichen Zahlungsverkehr darüber abwickeln wollen", sagt Katharina Freudenhammer von der Postbank. Es birgt allerdings auch Konfliktpotenzial, etwa wenn ein Partner das gemeinsame Geld zu freigiebig ausgibt oder ohne Absprache den Dispo überzieht. "Im Falle einer Trennung steht beiden Partnern je die Hälfte der Einlagen zu oder sie sind zu gleichen Teilen verpflichtet, das Konto wieder auszugleichen – falls vertraglich nichts anderes festgehalten wurde", so Katharina Freudenhammer. Mit einem "Und-­Konto" können Finanzgeschäfte nur von beiden gemeinsam getätigt werden, in der Regel erhält man zu einem „Und-Konto“ keine Girokarte. So hat jeder Kontoinhaber die volle Kontrolle über die Vorgänge auf dem Konto – für die alltäglichen Geschäfte von Paaren ist diese Lösung allerdings kaum geeignet. Praktischer ist dann doch jeweils ein individuelles Konto und die Aufteilung der Kosten für die Partner. 39 Prozent der liierten Bundesbürger organisieren ihre Konten auf diese Weise. Besonders beliebt sind die getrennten Konten bei den Befragten 30- bis 39-Jährigen (56 Prozent) und den 16- bis 29-Jährigen (50 Prozent) sowie bei den Unverheirateten (76 Prozent). Übrigens haben laut Postbank ­Umfrage lediglich 1,3 Prozent der Befragten keinen Zugriff auf ein gemeinsames oder eigenes Konto, da es vom Partner verwaltet wird.