(Werbung: Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise unten auf dieser Seite)
Postbank Kunden, die zugelassene Privatanleger sind, können alle Schritte selbstständig über ihren Online-Banking-Zugang durchführen.
Postbank Kunden, die zugelassene Privatanleger sind, können alle Schritte selbstständig über ihren Online-Banking-Zugang durchführen.
Um als Postbank Kunde Aktien im Rahmen eines Börsengangs zu zeichnen, benötigen Sie ein Wertpapierdepot (z. B. ein Postbank Wertpapierdepot) sowie Zugang zum Online-Banking. Falls Sie beides noch nicht haben, beginnen Sie bitte mit diesem Schritt.
Überweisen Sie anschließend den gewünschten Anlagebetrag auf das mit Ihrem Wertpapierdepot verknüpfte Referenzkonto.
Zugelassene Privatkunden können ihr Zeichnungsangebo voraussichtlicht bis zum 11. Juni, 17:30 Uhr im Online-Banking abgeben. Bitte lesen Sie vorab den ausführlichen SpaceX-Prospekt.
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten. Bitte beachten Sie, dass die Terminverfügbarkeit aufgrund der hohen Nachfrage eingeschränkt sein kann und eine Teilnahme am SpaceX-Börsengang nicht garantiert werden kann.
Eine Registrierungserklärung (registration statement on form S-1) in Bezug auf diese Wertpapiere wurde bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, ist jedoch noch nicht wirksam geworden. Diese Wertpapiere dürfen weder verkauft noch Kaufangebote angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam geworden ist.
Die Informationen auf dieser Website richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die nicht als qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung (die „Prospektverordnung“) einzustufen sind („zugelassene Privatanleger“) und die in Deutschland ansässig sind oder sich dort befinden. Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie stellen weder einen Wertpapierprospekt im Sinne von Artikel 3 der Prospektverordnung noch einen Prospekt nach sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Stammaktien der Klasse A der Space Exploration Technologies Corp. (die „Gesellschaft“) an zugelassene Privatanleger in bestimmten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (das „Europäische Öffentliche Angebot“) dar. Zugelassene Privatanleger in Deutschland sollten Aktien der Klasse A, auf die sich diese Informationen beziehen, weder erwerben noch zeichnen, es sei denn auf Grundlage der im von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Europäischen Öffentlichen Angebot veröffentlichten Prospekt (der „Europäische Prospekt“) enthaltenen Informationen. Der Europäische Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) gebilligt und ist auf der Website der Gesellschaft unter www.spacexipo.com verfügbar. Auf Anfrage eines Anlegers wird diesem kostenlos eine elektronische Fassung des Europäischen Prospekts zur Verfügung gestellt. Die Billigung des Europäischen Prospekts durch die Bafin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Potenzielle Anleger in Deutschland sollten den Europäischen Prospekt (einschließlich etwaiger darin durch Verweis einbezogener Dokumente sowie etwaiger Nachträge) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit einer Investition in die Wertpapiere verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Eine Investition in Aktien ist mit zahlreichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Diese Werbung stellt eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar und wurde von der Postbank erstellt; für ihren Inhalt ist ausschließlich die Postbank verantwortlich.
Eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 in Bezug auf diese Wertpapiere wurde bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, ist jedoch noch nicht wirksam geworden. Diese Wertpapiere dürfen weder verkauft noch Kaufangebote angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam geworden ist. Kein Angebot zum Erwerb der Wertpapiere darf angenommen und kein Teil des Kaufpreises entgegengenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam geworden ist; jedes derartige Angebot kann zudem jederzeit vor Zugang der nach dem Wirksamwerden erteilten Annahmeerklärung ohne jegliche Verpflichtung oder Bindung widerrufen oder zurückgenommen werden.
Mit dem Zugriff auf diese Website bestätigen Sie, dass Sie eine natürliche oder juristische Person sind, die nicht als qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der Prospektverordnung einzustufen ist, in Deutschland ansässig ist oder sich dort befindet, sich nicht physisch in den Vereinigten Staaten aufhält und damit einverstanden ist, keinerlei Informationen an Personen außerhalb Deutschlands zu übermitteln oder anderweitig weiterzusenden.