Die Information über Aktien / Anleihen / Zertifikate im Rahmen der beschriebenen Aktien- / Anleihe- / Zertifikatsemission richtet sich ausschließlich an Investoren, die Ihren Wohnsitz in dem Land haben, in dem die Neuemission zugelassen ist (öffentliches Angebot z.B. in Deutschland). Die eingestellten Informationen zur Aktien- / Anleihe- / Zertifikatsemission stehen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Der Zugriff auf das Zeichnungstool setzt voraus, dass die Kundenkennung den Länderschlüssel des Landes ausweist, in dem die Neuemission zugelassen ist.
Für die Zeichnung von Aktien, Anleihen und Zertifikaten via Internet gelten ergänzend zu den Bedingungen für die Konto / Depot bezogene Nutzung des Online-Banking und den Bedingungen für den Electronic Broking Service (EBS) folgende Bedingungen:
- Leistungsumfang
- Persönliche Wertpapier-Risikoklasse/Produktgruppen-Risikoklasse
- Zeichnung, Preisspanne und Zuteilung
- Prospekt, Informationen durch die Emittentin
- Kommunikationsmittel, Systemstörungen
1. Leistungsumfang
Der Kunde der Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG (im folgenden Postbank) kann das nachfolgende Zeichnungstool nutzen, um während der öffentlich ausgeschriebenen Angebotsfrist Aktien, Anleihen und Zertifikate zu Lasten seiner in den Electronic Broking Service einbezogenen Konten zu zeichnen.
Die Postbank erbringt im Zusammenhang mit der Eröffnung der Zeichnungsmöglichkeit und der vorstehenden Informationen über Aktien- / Anleihe- / Zertifikatsemissionen keine Anlageberatung. Auch die vorstehenden Informationen über die Aktien- / Anleihe- / Zertifikatsemission stellen keine Anlageberatung dar. Sie dienen ausschließlich dem Zweck, den Kunden in die Lage zu versetzen, eine selbständige Anlageentscheidung zu treffen.
Informationen zu den jeweiligen Finanzinstrumenten entnehmen Sie bitte dem Basisinformationsblatt sowie dem Prospekt bzw. nebst eventuellen Endgültigen Bedingungen und eventuellen Nachträgen. Diese Dokumente können auf der Internetseite des Emittenten heruntergeladen werden.
Anleger sollten beachten, dass eine Billigung des Prospekts durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen ist. Es wird empfohlen, dass Anleger den Prospekt nebst etwaiger Nachträge lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die Risiken und Chancen einer Investition in die Wertpapiere vollständig zu verstehen.
2. Persönliche Wertpapier-Risikoklasse
Die Postbank ordnet dem Depotinhaber auf der Grundlage seiner Angaben im WpHG-Erhebungsbogen eine persönliche Wertpapier-Risikoklasse / Produktgruppen-Risikoklasse zu, die sie ihm mitteilt. Für über das Zeichnungstool erteilte Aufträge prüft die Postbank, ob die Risikoklasse des Wertpapiers / Produkts kleiner bzw. gleich der persönlichen Risikoklasse/Produktgruppen-Risikoklasse des Kunden ist. Fällt diese Prüfung negativ aus, wird vor Ordererteilung eine Warnung ausgesprochen, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in dieser Anlageform verfügt. Die Kenntnisnahme dieses Hinweises hat der Kunde zu bestätigen, wenn er die Order trotzdem ausführen möchte.
3. Zeichnung, Preisspanne und Zuteilung (nicht für Bezugsrechtsemissionen verwenden)
Die bereitgehaltenen Informationen über zu verkaufende Wertpapiere stellen kein rechtlich bindendes Angebot der Postbank dar.
Die Zeichnungserklärung des Kunden ist das Angebot gegenüber der Bank, bis zu der vom Kunden mitgeteilten Anzahl Aktien / Zertifikate oder dem Nominalwert bei Anleihen des Emittenten zu erwerben. Die Zeichnung kann nur innerhalb der jeweils vorgesehenen Frist erfolgen. (Eine Änderung oder ein Widerruf der Zeichnungserklärung ist nur bis zum Ablauf dieser Frist möglich.) Die maximale Anzahl der Erwerbsangebote je Kunde und Depot kann durch den Emittenten begrenzt sein. Soweit der Emittent keine Begrenzung vorgegeben hat, gilt eine Begrenzung durch die Postbank; derzeit werden maximal 99 Aufträge je Kunde und Depot akzeptiert. Die Annahme durch die Bank erfolgt durch die Zuteilung von Aktien / Anleihen / Zertifikaten. Die Zuteilung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Weisungen des Kunden zu dem in den jeweiligen Emissionsbedingungen definierten Preis bzw. zum Festpreis. Für den Fall von Überzeichnungen ist es der Bank vorbehalten, Zeichnungen nur teilweise bzw. überhaupt nicht zu berücksichtigen. (Hinweis auf Zuteilungsmodalitäten)
Der Preis je Aktie / Anleihe / Zertifikat wird - soweit kein Festpreis ausdrücklich benannt ist - erst mit dem Ende der Angebots- und Zeichnungsfrist zwischen dem Emittenten und den Konsortialbanken festgelegt und mit der Zuteilung mitgeteilt. Die Zeichnungserklärung bezieht sich auf den in den jeweiligen Emissionsbedingungen definierten Preis, der regelmäßig innerhalb der in den vorstehenden Informationen genannten Preisspanne liegt.
Wichtige Ausnahme: Bei Anleihen und Zertifikaten, deren Preisbildung erst mit Ende der Zeichnungsfrist zum letzten regelmäßigen, untertägigen Auktionspreis in Xetra (Xetra- Schlusskurs) des zugrunde liegenden Basiswerts erfolgt, ist als Preisspanne zur Orientierung lediglich ein indikativer Rahmen angegeben, der aufgrund der jüngsten Entwicklung des Basiswertes in der Vergangenheit bestimmt wurde und daher keine verbindliche Angabe für den zukünftigen Emissionspreis darstellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass der tatsächliche Emissionspreis solcher Wertpapiere auch außerhalb der in den vorstehenden Informationen enthaltenen Preisspanne liegen kann.
Die Möglichkeit einer anderweitigen Auftragserteilung, z.B. unmittelbar über den Kundenberater bei der Postbankbesteht neben der Nutzung des Zeichnungstools, soweit die Emission nicht ausdrücklich ausschließlich über das Internet abgewickelt wird.
4. Prospekt, Informationen durch die Emittentin
Die Postbank erbringt durch die von ihr in das Internet eingestellten Informationen keine Anlageberatung. Mit der Zeichnung trifft der Depotinhaber eine eigenständige Anlageentscheidung. Als Informationsquelle steht dem Kunden der jeweilige Prospekt (ggf. einschließlich etwaiger Nachträge) sowie - je nach Produkt ggf. - ein Basisinformationsblatt oder Produktinformationsblatt zur Verfügung. Die im Prospekt aufgeführten Anlageerwägungen / Risikofaktoren weisen auf die mit eigenständiger Anlageentscheidung verbundenen Risiken hin.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Objektivität der Informationen, die auf der Web-Page des Emittenten eingestellt sind, übernimmt die Postbank keine Verantwortung.
5. Kommunikationsmittel, Systemstörungen
Falls der Kunde der Postbank zugleich mit der Inanspruchnahme des Zeichnungstools im Internet sein Einverständnis erklärt, Nachrichten über den Erfolg seiner Zeichnung per E-Mail zuzustellen, erkennt er an, dass es sich hierbei um das primäre und ggf. ausschließliche Kommunikationsmittel handelt. Bei der Übertragung solcher E-Mails sind Verzögerungen oder technische Störungen der Zustellung möglich. Die Postbank übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus einer solchen fehlerhaften Zustellung oder dem unberechtigten Zugriff Dritter auf die übermittelten Daten ergeben.
Die Postbank gewährleistet nicht, dass die Internetseiten und das Zeichnungstool stets unterbrechungs- und störungsfrei verfügbar sind und ein sicherer Daten-Transfer immer erfolgen kann. Für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets oder anderer Kommunikationssysteme von Netzbetreibern haftet die Postbank nicht.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“, die in jeder Geschäftsstelle der Postbank eingesehen werden können und die auf Wunsch zugesandt werden.