Bodenrichtwert

Was versteht man darunter?
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stolpert früher oder später über den „Bodenrichtwert“. Lesen Sie in diesem Artikel, wie er ermittelt wird und wie aussagekräftig die Kennziffer ist.

Der Bodenrichtwert liefert für Käufer und Verkäufer wichtige Anhaltspunkte darüber, wie viel ein Grundstück in einer bestimmten Lage wert ist. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert, den ein unbebautes Grundstück innerhalb eines bestimmten Gebiets oder einer Gemeinde erzielt.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Mindestens alle zwei Jahre berechnet ein Gutachterausschuss den aktuellen Bodenrichtwert, in einigen Gemeinden wird er sogar öfter festgestellt. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert für einen Quadratmeter Grund und Boden. Um den Wert zu erhalten, sichten die Gutachter alle von den Notaren in diesem Gebiet beurkundeten Kaufverträge seit der Festlegung des letzten Bodenrichtwerts. Aus den erzielten Kaufpreisen errechnen die Gutachten einen Durchschnittspreis, den sogenannten Bodenrichtwert.

Welche Faktoren beeinflussen die Werteermittlung?

Der Bodenrichtwert wird unter anderem vom jeweiligen Entwicklungs- beziehungsweise Erschließungszustand beeinflusst. Also davon, ob es sich bei einem Grundstück um eine landwirtschaftliche Fläche, um Bauerwartungsland oder um baureifes Land handelt. Ob auf den einzelnen Grundstücken tatsächlich bereits Immobilien stehen und für welche Nutzung diese vorgesehen sind, ist für die Berechnung des Bodenrichtwerts unerheblich.

Welche Anhaltepunkte geben Orientierung?

Um Käufern beziehungsweise Verkäufern verbindlichere Anhaltspunkte zu geben, wird der Bodenrichtwert innerhalb der Gemeinde für verschiedene Zonen ermittelt. Diese Zonen umfassen einzelne Ortsteile, aber auch separate Straßen oder Straßenabschnitte. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die berechneten Werte anschließend in sogenannten Bodenrichtwerttabellen oder -karten zusammengefasst und veröffentlicht.
Diese Tabellen oder Karten können bei den jeweiligen Gutachterausschüssen, dies sind in der Regel die örtlichen Kataster- und Vermessungsämter, meist kostenlos einsehen werden. Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren an, die in der Regel weniger als 100 Euro betragen. Eine Online-Abfrage über den Bodenrichtwert ist möglich.

Wo können die Werte abgefragt werden?

Der Bodenrichtwert kann in der Regel kostenlos bei den örtlichen Kataster- und Vermessungsämtern abgefragt werden. Die meisten Bundesländer (ausgenommen: Niedersachsen, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und zum Großteil auch Bayern) führen ihre aktuellen Daten im Rahmen des Bodenrichtwertinformationssystems (BORIS-D) zusammen. Dies ist dann im Internet unter www.bodenrichtwerte-boris.de zumeist kostenlos abrufbar.
In den Tabellen können die Nutzer nicht nur den Quadratmeterpreis für ein bestimmtes Areal einsehen, sondern auch Informationen über die festgelegte Nutzungsart (Wohnungsbau, Gewerbegebiet oder landwirtschaftliche Fläche), über den Erschließungsgrad für Strom, Wasser, Abwasser und Gas, über die zulässige Geschossflächenzahl für Immobilien sowie über die Erschließungskosten und Abgaben sammeln. Zudem findet man hier auch die Kontaktdaten des zuständigen Gutachterausschusses, der auf Anfrage weitere Details herausgibt.

Grundsätzlich gilt:
Der Bodenrichtwert bietet einen guten Anhaltspunkt, um den reinen Grundstückspreis zu ermitteln. Die Kennziffer ist aber rechtlich nicht bindend. Um zu einer realistischen Preisermittlung zu gelangen, sollten noch andere Aspekte berücksichtigt werden. Zum Beispiel die Form des Grundstücks, die zulässige Bebauung inklusive Geschossflächenzahl, das Vorhandensein von Bepflanzungen oder Altlasten, die Bodenbeschaffenheit und die umgebende Infrastruktur.
Steht ein Haus oder eine Halle auf dem Areal, sollten die Preisverhandlungen auf der Grundlage des aktuellen Verkehrswertes von Grundstück und Immobilie geführt werden.