Pfändung:
Antrag auf Schadensersatz

Ihnen ist ein finanzieller Schaden entstanden, weil wir etwas nicht schnell genug bearbeitet haben? Dann können Sie bei Schäden bis zu 1.000 Euro hier direkt einen Online-Antrag auf Schadensersatz stellen. Wichtig: Ihr Schaden muss mit einer Pfändung, einer Insolvenz oder der Bearbeitung Ihres Pfändungsschutzkontos zusammenhängen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag

  • Sie besitzen ein privates Postbank Girokonto und nutzen dieses aktiv.
  • In 2023 ist ein finanzieller Schaden durch verzögerte Bearbeitung in Zusammenhang mit einer Pfändung, Insolvenz oder des Pfändungsschutzes entstanden.
  • Sie können den Schaden durch Belege nachweisen.
  • Die Gesamtsumme des Schadens liegt unter 1.000 Euro.

Sollten eine oder mehrere der hier genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
20569 Hamburg

So stellen Sie Ihren Antrag auf Schadensersatz

Um den Online-Antrag zügig durchführen zu können, halten Sie bitte folgende Informationen vorab bereit:

1

Ihre Filial-/Kundennummer (FKN)

Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder auf der Rückseite Ihrer Girokarte (Debitkarte).

2

Kontoauszüge

Sofern es sich in Ihrem Fall um Kosten innerhalb Ihres Girokontos handelt (z.B. für Rücklastschriften, Scheck-Retouren, nicht ausgeführte Überweisungen oder Daueraufträge), halten Sie bitte Anzahl und die jeweiligen Buchungstage bereit.

3

Nachweis der externen Kosten

Sind Ihnen externe Kosten entstanden, beispielsweise durch Mahngebühren, Verzugszinsen, Telefonkosten oder sonstige Kosten, halten Sie hierzu bitte entsprechende Nachweise in digitaler Form bereit. Sie werden im weiteren Verlauf gebeten, diese digital hochzuladen. Beachten Sie bitte, dass Ihre eigene Arbeitszeit für die Bearbeitung oder Abwehr der Schäden nicht erstattet wird.

Pfändung: Antrag auf Schadensersatz