Was sind Zinsen – und wa­rum gibt es sie?

Egal, ob Sie einen Kre­dit auf­neh­men oder Geld an­le­gen möch­ten: Die Zin­sen sind dabei immer ein wich­ti­ges Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um. In die­sem Ar­ti­kel fri­schen wir Ihre Kennt­nis­se zur Zins­be­rech­nung auf. Und wir er­läu­tern Ihnen, was beim Thema Zin­sen sonst noch wis­sens­wert ist, etwa der Un­ter­schied zwi­schen Nominal-​ und Re­al­ver­zin­sung.

Unser Tipp

Postbank Zinssparen

Was versteht man unter Zinsen?

Das Wort Zins lei­tet sich vom la­tei­ni­schen „cen­sus“, zu Deutsch „Schät­zung“ oder „Steu­er“, ab. Beim Zins be­zie­hungs­wei­se Zins­satz han­delt es sich um den Preis für das Lei­hen einer be­stimm­ten Geld­sum­me. An­ge­ge­ben wird die­ser in Pro­zent der be­tref­fen­den Geld­sum­me und be­zo­gen auf einen be­stimm­ten Zeit­raum, etwa pro Jahr (von La­tei­nisch „per annum“, kurz p. a.). Als Pri­vat­per­son kommt man nor­ma­ler­wei­se auf zwei Arten in Be­rüh­rung mit Zin­sen:

  • Als Kre­dit­neh­mer (Schuld­ner), wenn man sich Geld leiht, bei­spiels­wei­se im Rah­men einer Bau­fi­nan­zie­rung oder eines an­de­ren Kre­dits, und dafür Zin­sen zahlt.
  • Als An­le­ger (Gläu­bi­ger), wenn man einem Fi­nanz­in­sti­tut oder auch dem Staat oder einem Un­ter­neh­men Geld leiht, sprich Ka­pi­tal auf ein Tages-​ oder Fest­geld­kon­to ein­zahlt be­zie­hungs­wei­se Staats-​ oder Un­ter­neh­mens­an­lei­hen er­wirbt, und dafür Zin­sen er­hält. 

 

Wonach richtet sich die Höhe der Zinsen?

Die Höhe des Zins­be­trags, den Sie für einen Kre­dit zah­len müs­sen oder für eine ver­zins­li­che Geld­an­la­ge er­hal­ten, hängt vom Zins­satz ab, den Sie mit Ihrem Fi­nanz­in­sti­tut ver­ein­bart haben. Wel­chen Zins­satz Ihnen ein Finanzierungs-​ oder Geld­an­la­ge­part­ner an­bie­tet, hängt neben wirt­schaft­li­chen Er­wä­gun­gen unter an­de­rem von einem oder meh­re­ren der fol­gen­den Fak­to­ren ab:

  • dem all­ge­mei­nen Zins­ni­veau – maß­geb­lich be­stimmt durch die Höhe der von der zu­stän­di­gen Zen­tral­bank fest­ge­leg­ten Leit­zin­sen
  • der Höhe des ge­wünsch­ten Kre­dit­be­trags
  • der Kre­dit­wür­dig­keit
  • dem Grund für Ihre Kre­dit­auf­nah­me
  • der ge­wünsch­ten Kre­dit­lauf­zeit

Welche Zinsarten gibt es – und welchen Einfluss haben sie aufeinander?

Um zu ver­ste­hen, wie Zin­sen funk­ti­o­nie­ren und wel­che Aus­wir­kun­gen sie haben kön­nen, ist es wich­tig, die un­ter­schied­li­chen Arten von Zin­sen zu ken­nen.

Leit­zin­sen

Die Leit­zin­sen wer­den von der je­wei­li­gen No­ten­bank eines Wäh­rungs­raums fest­ge­legt. Für die Eu­ro­zo­ne macht das die Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB). Hier gibt es drei Leit­zins­sät­ze: den Haupt­re­fi­nan­zie­rungs­satz und die Spit­zen­re­fi­nan­zie­rungs­fa­zi­li­tät sowie die Ein­la­ge­fa­zi­li­tät. Fa­zi­li­tät be­zeich­net im Fi­nanz­we­sen die Mög­lich­keit, zu ver­trag­lich ge­re­gel­ten Be­din­gun­gen Kre­di­te auf­neh­men oder Gut­ha­ben an­le­gen zu kön­nen.

Markt­zin­sen

Die Zins­ent­schei­dun­gen der No­ten­ban­ken haben einen gro­ßen Ein­fluss auf die Ka­pi­tal­märk­te be­zie­hungs­wei­se die Markt­zin­sen, etwa für Ver­brau­cher­kre­di­te oder Fest­geld­an­la­gen. Denn Ge­schäfts­ban­ken kön­nen sich zu den ver­schie­de­nen Leit­zins­sät­zen bei No­ten­ban­ken Geld lei­hen, zum Bei­spiel, um die­ses in Form von Kre­di­ten an ihre Kun­den aus­zu­ge­ben be­zie­hungs­wei­se um über­schüs­si­ges Geld an­zu­le­gen – ge­nau­so, wie das Ver­brau­cher oder Un­ter­neh­men bei ihrer Bank tun. Er­höht eine No­ten­bank ihre Leit­zin­sen – etwa, um einer hohen In­fla­ti­on (Teu­e­rung) ent­ge­gen­zu­wir­ken – stei­gen ten­den­zi­ell auch die Markt­zin­sen. Die Schul­den­auf­nah­me wird da­durch für Un­ter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen teu­rer, wäh­rend sich Spa­ren umso mehr lohnt. Wirt­schafts­tä­tig­keit und Preis­auf­trieb wer­den da­durch – zu­min­dest in der The­o­rie – ge­bremst. Genau an­ders­her­um ver­hält es sich bei sin­ken­den Leit­zin­sen

Geld­markt­zin­sen

Ge­schäfts­ban­ken kön­nen sich auch un­ter­ein­an­der Geld lei­hen, auf dem so­ge­nann­ten Geld­markt. Die Zin­sen, die dafür bei kurz­fris­ti­gen Ge­schäf­ten (laut Bun­des­bank bis zu einem Jahr) an­fal­len, hei­ßen Geld­markt­zin­sen. Sie ori­en­tie­ren sich stark an den Leit­zins­sät­zen und haben auch Ein­fluss auf die Zin­sen für kurz­fris­ti­ge Ein­la­gen von Ver­brau­chern, zum Bei­spiel Ta­ges­geld. Im Un­ter­scheid dazu sind die Ka­pi­tal­markt­zin­sen im All­ge­mei­nen die Zin­sen für die lang­fris­ti­ge Über­las­sung von Ka­pi­tal und im en­ge­ren Sinne für lang­lau­fen­de Wert­pa­pie­re.

Welche Zins­arten be­gegnen meist privaten Sparern?

Neben die­sen grund­sätz­li­chen Un­ter­schei­dun­gen gibt es eine Viel­zahl von Markt­zins­sät­zen, die auf ganz un­ter­schied­li­che Weise für pri­va­te Spa­rer be­zie­hungs­wei­se Kre­dit­neh­mer re­le­vant sind.

  • Der Gut­ha­ben­zins ist jener Zins, den etwa Ban­ken Spa­rern auf Ein­la­gen wie zum Bei­spiel Festgeld-​ oder Ta­ges­geld­kon­ten zah­len.
  • Der ef­fek­ti­ve Jah­res­zins gibt die jähr­li­chen Ge­samt­kos­ten für einen Kre­dit an. Es han­delt sich dabei um den Soll­zins zu­züg­lich mög­li­cher wei­te­rer Kos­ten wie zum Bei­spiel Vermittlungs-​ oder Be­ar­bei­tungs­ge­büh­ren. Er er­mög­licht es Ver­brau­chern, die tat­säch­li­chen Kos­ten ver­schie­de­ner Kre­dit­an­ge­bo­te mit­ein­an­der zu ver­glei­chen.
  • Der Soll­zins (iden­tisch mit dem No­mi­nal­zins) ist der reine Zins, der für einen Kre­dit oder ein Dar­le­hen zu zah­len ist, ohne dabei et­wa­i­ge Ge­büh­ren ein­zu­be­zie­hen.
  • No­mi­nal­zins: Der no­mi­na­le Zins­satz ist der Zins­satz, den zum Bei­spiel Ei­gen­heim­be­sit­zer für ihren Im­mo­bi­li­en­kre­dit be­zah­len be­zie­hungs­wei­se den Spa­rer für ihre Geld­ein­la­ge bei einer Bank er­hal­ten.
  • Re­al­zins: Der reale Zins­satz be­rück­sich­tigt zu­sätz­lich die In­fla­ti­on und damit die Ent­wick­lung der Kauf­kraft – sie wird vom no­mi­na­len Zins ab­ge­zo­gen. Ein Bei­spiel: Bei einer Geld­an­la­ge von 1.000 Euro und einem no­mi­na­len Zins­satz von 2 Pro­zent er­hält ein An­le­ger jähr­lich einen Zins­er­trag von 20 Euro. Be­trägt im sel­ben Zeit­raum die In­fla­ti­on al­ler­dings 3 Pro­zent, liegt der reale Zins­satz bei –1 Pro­zent. Zwar hat sich das Ka­pi­tal no­mi­nal ver­mehrt, seine Kauf­kraft ist je­doch ge­sun­ken – für 1.020 Euro kön­nen we­ni­ger Waren und Dienst­leis­tun­gen er­wor­ben wer­den als ein Jahr zuvor für 1.000 Euro.
  • Der Dis­po­zins ist der kurz­fris­tig für die Über­zie­hung eines Kon­tos im Rah­men eines Dis­po­si­ti­ons­kre­dits zu zah­len­de Zins auf den Über­zie­hungs­be­trag. Der „Dispo“ ist im Ver­gleich zu den Zins­sät­zen für Pri­vat­kre­di­te oft höher, so­dass der Dis­po­kre­dit nur in Aus­nah­me­fäl­len und für eine be­grenz­te Zeit in An­spruch ge­nom­men wer­den soll­te.

Gut zu wissen

Oft­mals wird auch von einem „ge­bun­de­nen Soll­zins­satz“ oder „va­ri­a­blen Zins­satz“ ge­spro­chen.

Von einem ge­bun­de­nen Soll­zins­satz spricht man, wenn die­ser für einen be­stimm­ten Zeit­raum fest­ge­schrie­ben ist. Bei einem va­ri­a­blen Zins­satz än­dert sich der Zins­satz wäh­rend einer be­stimm­ten Lauf­zeit.

Das Prinzip Zinses­zins

Vom Zin­ses­zins ist die Rede, wenn re­gel­mä­ßi­ge Zins­er­trä­ge einer Geld­an­la­ge nicht aus­ge­zahlt, son­dern je­weils dem ur­sprüng­li­chen An­la­ge­ka­pi­tal hin­zu­ge­fügt und damit in den Fol­ge­jah­ren eben­falls ver­zinst wer­den. Bei re­la­tiv hohen Zins­sät­zen und lan­gen Lauf­zei­ten kann der Wert des Ge­samt­ka­pi­tals da­durch über­pro­por­ti­o­nal an­stei­gen. Ein Bei­spiel: Bei einem Start­ka­pi­tal von 1.000 Euro und einem Zins­satz von 4 Pro­zent p. a. haben An­le­ger, die sich ihren jähr­li­chen Zins­er­trag von 40 Euro je­weils di­rekt aus­zah­len las­sen, nach 20 Jah­ren einen Ge­samt­zins­er­trag von 800 Euro. Re­inves­tie­ren sie je­weils die jähr­li­chen Zins­er­trä­ge, sum­miert sich der Ge­samt­zins­er­trag durch den Zin­ses­zins­ef­fekt auf 1.190 Euro.

Wie man Zinserträge einfach berechnet

Die Berechnung der Zinserträge (Z) einer Geldanlage funktioniert nach einer einfachen Formel – der KIP-Formel. Dafür benötigt man die Höhe des eingesetzten Kapitals (K), die Anlagedauer in Jahren (I) und den in Prozent angegebenen Zinssatz (P).

Es gilt: Z = (K x I x P) / 100

Beispiel: Bei einem Startkapital von 10.000 Euro, einer Anlagedauer von 3 Jahren und einem Zinssatz von 3 Prozent beträgt der Zinsertrag Z = (10.000 x 3 x 3) / 100 = 900 Euro.

Diese Formel gilt allerdings nur, wenn die jährlich erzielten Zinserträge jeweils entnommen werden. Werden die Zinserträge dem ursprünglichen Anlagekapital hinzugerechnet, muss die Formel zur Berechnung des Zinseszinses zum Einsatz kommen. Um dann das Endkapital (Kn) berechnen zu können, werden das Startkapital (K0), der Zinssatz in Prozent (P) und die Laufzeit in Jahren (n) benötigt.

Es gilt: Kn = K0 x (1 + P/100)n

Beispiel: Bei einem Startkapital von 10.000 Euro, einer Anlagedauer von 3 Jahren und einem Zinssatz von 3 Prozent beträgt das Endkapital Kn = 10.000 x (1 + 3 / 100)3 = 10.927,27 Euro.