Bestattungsverfügung

Dies sollten Sie bei der Erstellung beachten

Mit einer Bestattungsverfügung kann bestimmt werden, wie die eigene Beerdigung ablaufen soll. Gleichzeitig erleichtern die Vorgaben den Hinterbliebenen die ersten schweren Tage nach dem Tod. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gilt. 

Stirbt ein naher Verwandter, kommt zu der seelischen Belastung in der Regel auch noch Zeitdruck. Hat der Verstorbene jedoch für diesen Zeitpunkt vorgesorgt und in einer Bestattungsverfügung festgelegt, entlastet dies ungemein. Zudem beugen die Anweisungen Konflikten zwischen den Verwandten vor, die oftmals unterschiedliche Vorstellungen von der Beerdigung haben.

Bei der Erstellung einer Bestattungsverfügung, sollte folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Die Bestattungsverfügung sollte nicht beim Testament aufbewahrt werden. In der Regel findet die Testamentseröffnung erst einige Wochen nach der Beerdigung statt und dann können die Beerdigungswünsche nicht mehr berücksichtig werden. Bewahren Sie das Dokument zum Beispiel im Familienstammbuch auf oder fügen Sie es zur Sterbegeld-Versicherungspolice bei. Beides werden die Angehörigen mit Sicherheit direkt nach dem Tod benötigen. 
  • Verfassen Sie die Bestattungsverfügung handschriftlich und lassen die Echtheit vom Hausarzt oder von einem Notar bestätigen. Ganz wichtig: Das Dokument muss eine eindeutige Überschrift (am besten „Bestattungsverfügung“), Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort sowie Adresse), ein Ausstellungsdatum, den Ausstellungsort und Ihre Unterschrift enthalten. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Sie die Wünsche aus freiem Willen heraus geäußert wurden.
  • Geben Sie in der Bestattungsverfügung an, auf welche Art und wo Sie bestattet werden möchten. Sie können ein Bestattungsunternehmen nennen und aufzählen, wer zu Ihrer Trauerfeier eingeladen werden soll. Ebenfalls festzulegen ist, ob ein Vertreter der Kirche anwesend sein soll.
  • In der Erklärung können Sie die Trauerfeier bis ins Detail regeln: die Musik, die Art des Blumenschmucks, die einzelnen Programmpunkte, die Kleiderordnung, der Sarg und seine Ausstattung sowie die Redner. Sie können schon eine Zeitungsanzeige mit dem Nachruf formulieren, festlegen, was in den Trauerkarten stehen soll und wer die Empfänger sind oder auch das Grabmal vorab bestimmen.
  • Sofern keine Vorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, sollten die Finanzierungsquelle, mit denen die Kosten für die Beerdigung gedeckt werden können, angegeben sein. 
  • Benennen Sie eine Person, die im Fall der Fälle noch offene Fragen und Details klären soll. 

Übrigens: Eine einmal formulierte Bestattungsverfügung können Sie jederzeit vernichten oder abändern. Letzteres muss aber unbedingt schriftlich erfolgen.