Gebäudeenergiegesetz

Neues Gesetz für Bauherren und Modernisier

Wer einen neuen Öl- oder Kohleheizkessel in sein Haus einbauen möchte, muss in Zukunft anteilig auch erneuerbare Energien nutzen. So will es das neue Gebäudeenergiegesetz.

Ein kleiner Schritt für den Klimaschutz, aber ein großer Schritt für den Gesetzgeber: Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze oder auch nur kurz GEG führt drei ältere Richtlinien zusammen: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Die aktuellen Anforderungen für Neubauten und Sanierung bezüglich der Energieeffizienz wurden nicht weiter verschärft. Dennoch gibt es einige Neuerungen, etwa beim Thema Energieversorgung.

Was müssen Bauherren und Immobilienkäufer jetzt beachten?

Ganz wichtig: Beim Bau eines neuen Hauses ist die Einbindung erneuerbarer Energien in die Energieversorgung jetzt Pflicht – zumindest anteilig. Möglich ist hier zum Beispiel die Unterstützung der Heizungs- und Warmwassererzeugung mit Sonnenkraft, aber auch „gebäudenah“ erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) zählt.

Ein alter Bekannter vor allem für Verkäufer und Vermieter ist der Energieausweis. Er zeigt Käufern oder Mietern, wie sparsam ein Gebäude ist. Hier gibt es gleich zwei Neuerungen.

  1. Kaufinteressenten müssen dem Energieausweis nun auch die CO2-Emissionen einer Immobilie entnehmen können.
  2. Anders als bisher müssen ab sofort nicht nur Verkäufer, sondern gegebenenfalls vorab auch Makler einen Energieausweis vorlegen. Tun sie das nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig, kann das richtig teuer werden – das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro.

Was müssen Hauseigentümer bei einer Modernisierung beachten?

Auch für Modernisierer rückt das Gesetz die erneuerbaren Energien ins Blickfeld: Wer ab 2026 einen neuen Öl- oder auch Kohleheizkessel einbauen möchte, muss ebenfalls
anteilig Solarthermie oder andere regenerative Energien nutzen. Raus aus der Pflicht kommt man nur, wenn es weder Erdgas- noch Fernwärmeanschlüsse gibt, wenn die Nutzung erneuerbarer Energien technisch nicht möglich oder das Ganze nachweislich auf Dauer nicht rentabel ist.

Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen – mit einigen Ausnahmen – schon seit einer Weile ausgetauscht werden. Das hat bereits die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vorgeschrieben. Wer sein Haus energetisch saniert, bekommt nun aber mehr staatliche Unterstützung. Das gilt speziell beim Austausch einer alten Ölheizung, aber auch für andere Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau.

Gut zu wissen: Es ist nicht immer leicht, dass passende Förderprogramm zu finden. Denn aktuell gibt es bundesweit rund 6.000 Fördertöpfe. Gut, wenn es hierbei Hilfe gibt. Der BHW Förder-Service bahnt den Weg durch den Förderdschungel und zum möglichen Fördergeld. Sprechen Sie uns an. 

Wie ist die Meinung von Kritikern? 

Hier kommt der bereits erwähnte KfW-Effizienzhaus-Standard ins Spiel. Bei Bestandsimmobilien reicht er von 115 bis 55, bei Neubauten sogar bis zu 40plus. Das Prinzip: Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der bisherigen Energieeinsparverordnung entspricht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass mit dem neuen Gebäudeenergieeinspargesetz „eine große Chance für mehr Klimaschutz“ verpasst werde. Denn für Neubauten wird im GEG „nur“ der KfW-Effizienzhaus-Standard 75 verpflichtend festgeschrieben, anstatt den ambitionierteren KfW-55-Standard als neue Grundlage zu verankern. Letzterer wird schon heute oft beim energiesparenden Bauen angewendet. Klimaschutzbewusste Private Bauherren sollten genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen oder höheren Anforderungen errichten, so die Verbraucherschützer.