Ausblick 2021

Was ändert sich in Sachen Geld und Finanzen

Mehr Kindergeld, niedrigere Strompreise, höhere Pendlerpauschale – in unserem großen Überblick lesen Sie, was im nächsten Jahr in Sachen Geld und Finanzen auf Sie zukommt.

Mehr Elterngeld

Einen Monat länger Elterngeld: Das steht ab 2021 Eltern zu, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Außerdem dürfen alle Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten wollen, künftig bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Bisher betrug die maximale Arbeitszeit 30 Stunden pro Woche. Auch beim Partnerschaftsbonus gibt‘s mehr Flexibilität: Künftig kann er bezogen werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bisher galt ein Rahmen von 25 bis 30 Wochenstunden. 

Stromkosten runter

Der Strom soll im kommenden Jahr für Endverbraucher günstiger werden. Möglich macht das eine zum 01. Januar 2021 beschlossene Deckelung der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) von derzeit 6,756 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und eine Gegenfinanzierung dieser Einsparung mit Erlösen aus der CO2-Bepreisung.  

Mehr Förderung bei Wohneigentum

Der Förderzeitraum für die Gewährung von Baukindergeld wurde um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Grund dafür sind die, bedingt durch die Corona-Pandemie, häufig entstandenen Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren. Außerdem erhöht sich die Wohnungsbauprämie: Künftig gibt es statt der bisher 8,8 Prozent der jährlich geleisteten Einzahlungen einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Einzahlungen. Die maximal geförderte Sparleistung pro Jahr steigt bei Alleinstehenden von 512 Euro auf 700 Euro und bei Verheirateten oder Verpartnerten von 1.024 Euro auf 1.400 Euro. Auch die Einkommensgrenzen steigen – für Singles auf 35.000 Euro, für Verheiratete/Lebenspartner auf 70.000 Euro.

Neuregelung der Maklerkosten

Faire Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die gute Nachrichten für private Immobilienkäufer: Kaufen diese künftig als Verbraucher eine Immobilie müssen sie maximal nur noch die Hälfte der Courtage übernehmen, wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat. Das bestimmt ein neues Gesetz, welches am 23. Dezember 2020 in Kraft tritt. Es vereinheitlicht die Maklerprovisionen bundesweit und sorgt für eine faire Verteilung.

 „Soli“ geht

Für die meisten Steuerzahler entfällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag (Soli). Die Freigrenze von bisher 972 Euro bzw. 1.944 Euro (Einzel-/ Zusammenveranlagung), bis zu der schon heute kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird angehoben: Künftig entfällt der Solidaritätszuschlag, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 bzw. 33.912 Euro liegt.

Grundrente kommt

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben ab Januar 2021 Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Dieser beträgt pro Monat bis zu 418 Euro (brutto). Anspruch darauf hat, wer durch Job, Kindererziehung oder Angehörigenpflege mindestens 33 Beitragsjahre in der gesetzlichen Krankenkasse erreicht, aber unterdurchschnittlich verdient hat. 

Mehr steuerliche Förderung für Pendler

2021 steigt die Pendlerpauschale  ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent. Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Dann steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent je Entfernungskilometer.

Mehr Entlastung für Menschen mit Behinderung

Steuerpflichtige mit einer Behinderung sollen in Zukunft besser unterstützt werden. Dafür soll das sogenannte Behinderten-Pauschbetragsgesetz sorgen. Neben einer Verdopplung der Pauschbeträge beinhaltet das Gesetz verschiedene Steuervereinfachungen – zum Beispiel bei Nachweispflichten und bei der Verwaltung von Prüfungstätigkeiten.

Mehr Geld für Sozialhilfeempfänger

Wer staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, erhält im kommenden Jahr mehr Geld. Für Alleinstehende gibt es dann 14 Euro mehr als bisher, für Paare oder Bedarfsgemeinschaften je Partner 12 Euro.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld erhöht sich um 15 Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann jeweils 219 Euro, für den dritten Sprössling 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind sogar 250 Euro.

Höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse

Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte des durchschnittlichen Satzes auf 1,3 Prozent angehoben. Hintergrund ist eine zu erwartende Finanzierungslücke von etwa 16 Milliarden Euro infolge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Mindereinnahmen durch die Wirtschaftskrise.

Stand: Dezember 2020, Angaben ohne Gewähr