Junge Leute in Deutschland gründen immer später eine Familie. Das hat viele Gründe und einen finanziellen Vorteil: Bis der Nachwuchs kommt, lässt sich mitunter eine stattliche Summe ansparen – der Staat und der Chef geben Geld dazu.
Das Statistische Bundesamt hat’s ausgerechnet: Frauen in Deutschland bekommen ihre Kinder immer später im Leben. Aktuell sind Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes mit 31,5 Jahren im Durchschnitt 3,6 Jahre älter als vor rund 30 Jahren. Ähnlich sieht es bei den Vätern aus: Bei ihnen beträgt das Durchschnittsalter bei der Geburt des ersten Kindes sogar 34,6 Jahre. Kluge Eltern in spe nutzen die Zeit bis zur möglichen Familienplanung, um schon mal etwas Kapital für später anzusparen. Denn das lohnt sich schon mit vergleichsweise kleinen monatlichen Beträgen – wenn man auf das richtige Spar- beziehungsweise Anlageprodukt setzt.
Vermögenswirksame Leistungen: So hilft der Arbeitgeber beim Sparen
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Geregelt ist das im Arbeits- oder Tarifvertrag. Der monatliche Maximalbetrag für die VL beträgt 40 Euro. Das Gehaltsextra kann zum Beispiel in einen Bausparvertrag, eine private Rentenversicherung oder einen Fondssparplan investiert werden. Wenn der Arbeitgeber Ihnen die VL gewährt, schließen Sie einfach einen entsprechenden Vertrag ab und legen diesen Ihrem Arbeitgeber vor. VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre – sechs davon mit Einzahlungen, das siebte ist ein sogenanntes Ruhejahr. Sie erhalten also mit den VL vom Arbeitgeber bis zu 2.880 Euro Zuschuss zum Sparen.
Und der Staat gibt Geld dazu
Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Sie zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Abhängig von der Verwendung der VL gelten folgende Einkommensgrenzen. Bei der Einzahlung in einen Vertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke, also beispielsweise einen Bausparvertrag, erhalten alleinstehende Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage bis zu einem Jahresbrutto von 17.900 Euro (gemeinsam veranlagte Paare 35.800 Euro).
Fließen Ihre VL in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits, beläuft sich Ihre Arbeitnehmersparzulage auf 9 Prozent der Sparleistung – maximal 43 Euro im Jahr.
Beantragen können Sie die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung. Übrigens können Sie auch dann von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine VL zahlt. Sie können ihn dann beauftragen, den Sparbetrag direkt von Ihrem Lohn oder Gehalt in einen VL-Vertrag zu überweisen.
Antrag auf Zulage nicht vergessen
Wichtig: Sie müssen Ihre Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Ihre Bank stellt Ihnen dafür die Anlage VL in Papierform aus, die Sie mit einreichen. Sollten Sie vergessen, Ihren Antrag einmal einzureichen, haben Sie in den drei folgenden Jahren die Möglichkeit, dies nachzuholen.
Noch mehr Zulage beim Bausparen
Wenn Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden, erhalten Sie noch ein Extra: die staatliche Wohnungsbauprämie. Diese steigt ab 2021 von 8,8 Prozent auf 10 Prozent der geleisteten Einzahlungen, bei einer maximal geförderten Sparleistung von 700 Euro pro Jahr (Ehepartner 1.400 Euro). Dabei darf ab 2021 eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Ledige beziehungsweise 70.000 Euro für Ehepartner nicht überschritten werden.
Top für junge Sparer: Wird ein Bausparvertrag zwischen 16 und 24 Jahren abgeschlossen, kann nach den sieben Jahren Vertragslaufzeit frei über das Geld verfügt werden. Die Wohnungsbauprämie ist dann nicht wie sonst an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gekoppelt.