Testament

Mit dem Erbe Gutes tun

Sie wollen über den Tod hinaus etwas Gutes tun und eine gemeinnützige Organisation oder einen Verein mit einem Geldbetrag bedenken? Am besten funktioniert dies mit einer Testamentsspende. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten sollten.

Stirbt ein Angehöriger, werden von diesem oftmals nicht nur die leiblichen Erben bedacht, sondern auch das örtliche Tierheim, der Sportverein oder eine Hilfsorganisation. Damit dies rechtssicher geschieht, wird von einer sogenannten Testamentsspende gesprochen.
Der Begriff „Testamentsspende“ umfasst einige wichtige Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden sollten.

  • Wenn Sie nach Ihrem Tod eine gemeinnützige Organisation bedenken wollen, sollten Sie dies in einem Testament festhalten. Die dabei üblichen Formalien – etwa Ihre vollständigen persönlichen Daten, die Versicherung, dass Sie das Testament aus freiem Willen aufsetzen oder die eigenhändige Unterschrift – sollten Sie dabei unbedingt einhalten.
  • Nennen Sie explizit den Empfänger der Spende. Dabei muss es sich um eine juristische oder um eine natürliche Person handeln. Geben Sie am besten die komplette Anschrift an. Ungenaue Formulierungen wie zum Beispiel „an die ehrenamtlichen Helfer der Stadt“ sollten vermieden werden.
  • Halten Sie den genauen Betrag fest, den Sie per Testament spenden wollen. „Mein Vermögen“ oder „die Hälfte meines Vermögens“ sind Formulierungen, die den anderen Erben Raum für Rechenspiele geben, da sie sicherlich so wenig wie möglich vom Geerbten abgeben wollen.
  • Achten Sie darauf, dass der Anteil der Testamentsspende nicht mit dem Pflichtanteil Ihrer gesetzlichen Erben kollidiert. Anderenfalls kann es schnell zu einem Erbstreit kommen, wenn sich die Erben benachteiligt fühlen. Am besten, Sie kontaktieren einen Rechtsexperten, wenn größere Summen an gemeinnützige Organisationen gehen sollen.
  • Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie in Ihrem Testament im Zusammenhang mit der Spende nicht von „vererben“, sondern von „vermachen“ schreiben: „Ich vermache der Organisation X einen Betrag in Höhe von Y Euro.“ Rein juristisch gesehen sind nämlich ein Erbe und ein Vermächtnis unterschiedliche Sachverhalte. Ein Vermächtnis, das im Testament festgelegt wurde, wird zunächst an den gewünschten Empfänger ausgezahlt. Erst im Anschluss wird das restliche Vermögen (Erbe) unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.
  • Sie können im Testament auch bestimmen, wofür Ihr Vermächtnis von der gemeinnützigen Organisation eingesetzt werden soll.
  • Damit Ihr Vermächtnis auch tatsächlich erfüllt wird, sollten Sie das Testament so aufbewahren, dass Ihre Angehörigen es auch finden. Zum Beispiel bei einem Notar, der das Dokument auch beglaubigt. Die sicherste Variante: Hinterlegen Sie das Dokument beim Amtsgericht, sodass es offiziell im deutschen Testamentsregister registriert ist. Dabei werden jedoch Gebühren fällig: rund 100 Euro.