Die betriebliche Altersversorgung vereint viele Pluspunkte der finanziellen Zusatzleistung. Arbeitnehmer können von Steuerbegünstigungen profitieren – Arbeitgebern entstehen bei einer Entgeltumwandlung keine zusätzlichen Kosten. Die Beiträge werden dem unversteuerten Bruttoeinkommen entnommen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für Arbeitgeber sind dies abzugsfähige Betriebsausgaben und gleichzeitig senkt dies auch die Lohnnebenkosten.
Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss vom Arbeitgeber auf ihren Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Seit 2019 muss jedes Unternehmen, das eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15% des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss leisten.