- Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit
- Schützt Sie in dem Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
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Bei Berufsunfähigkeit im aktuellen Beruf muss kein anderer Beruf ausgeübt werden. Auch bei Studenten und Auszubildenden wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Zurich zahlt Ihnen rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeits- (AU-)Leistung in Höhe Ihrer versicherten BU-Rente. Diese Leistung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Die Leistung wird bereits erbracht, wenn Arbeitsunfähigkeit mindestens vier Monate ununterbrochen bestand und für weitere zwei Monate prognostiziert wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand.
Flexible Erhöhung des Schutzes z. B. bei Familiengründung oder Karriereschritt oder einmalig innerhalb der ersten fünf Jahre ohne erneute Gesundheitsfragen ist möglich.
Unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, genießen Sie den vollen Versicherungsschutz – 24 Stunden täglich, auch in der Freizeit.
Sie erhalten auf Wunsch professionelle, kostenlose Unterstützung bei Rehabilitations- und Reintegrationsmaßnahmen durch anerkannte Fachleute. Außenregulierer machen sich vor Ort ein Bild von Ihrer Notlage und stehen zusätzlich mit Rat und Tat zur Seite.