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Zurich BerufsKasko.

Passt. Schutz für Ihr Einkommen.
  • Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit
  • Schützt Sie in dem Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können

Produktüberblick

Typ Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Produktgeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland (ZDHL)
Eintrittsalter 15 bis 62 Jahre
Versicherungs- und Leistungsdauer 2 bis 52 Jahre
Beitragszahlung Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich
Mindestbeiträge
  • Monatlich: 10 Euro
  • Vierteljährlich: 15 Euro
  • Halbjährlich: 30 Euro
  • Jährlich: 60 Euro
Leistungen
  • Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit
  • Rentenzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsberatung
  • Überbrückungshilfe für privat Krankenversicherte
  • Einmal-Hilfe für Selbständige bei Umorganisation
  • Verzicht auf Umorganisation bei bestimmten Selbständigen
  • Leistung bei unbefristeter Rentenzahlung wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung
  • Infektionsklausel
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Überbrückungshilfe für privat und gesetzlich Krankenversicherte
  • Teilzeitklausel
  • Starthilfe für den beruflichen Wiedereinstieg
  • Besserstellungsoption bei Berufswechsel

Stand: 01.01.2024

Leistung bei Berufsunfähigkeit

Wenn Sie Ihren Beruf zu 50% oder mehr nicht mehr so ausüben können, wie vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung und dieser Zustand mindestens sechs Monate ununterbrochen anhält, erhalten Sie aus der Zurich BerufsKasko die monatliche Leistung in der vereinbarten Höhe.

Weitere Vorteile

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Bei Berufsunfähigkeit im aktuellen Beruf muss kein anderer Beruf ausgeübt werden. Auch bei Studenten und Auszubildenden wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Zurich zahlt Ihnen rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeits- (AU-)Leistung in Höhe Ihrer versicherten BU-Rente. Diese Leistung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Die Leistung wird bereits erbracht, wenn Arbeitsunfähigkeit mindestens vier Monate ununterbrochen bestand und für weitere zwei Monate prognostiziert wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand.

Flexibel bleiben dank Lebensphasenkonzept

Flexible Erhöhung des Schutzes z. B. bei Familiengründung oder Karriereschritt oder einmalig innerhalb der ersten fünf Jahre ohne erneute Gesundheitsfragen ist möglich.

Weltweiter Schutz

Unabhängig davon, wo der Versicherungsfall eintritt, genießen Sie den vollen Versicherungsschutz – 24 Stunden täglich, auch in der Freizeit.

Wiedereinstieg ins Berufsleben

Sie erhalten auf Wunsch professionelle, kostenlose Unterstützung bei Rehabilitations- und Reintegrationsmaßnahmen durch anerkannte Fachleute.

So geht's zu Ihrer Zurich BerufsKasko

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