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Zurich Junior BerufsKasko.

Passt. Von klein auf groß versichert.
  • Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung für Schüler ab 10 Jahren
  • Niedrige Beiträge über die gesamte Vertrags­laufzeit
  • 10 Grund­fähig­keiten zusätzlich mit­ver­sichert

Produktüberblick

Typ Selbst­stän­di­ge Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (SBU)
Produktgeber Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Deutschland (ZDHL)
Eintrittsalter 10 bis 21 Jahre
Versicherungs- und Leistungsdauer
2 bis 57 Jahre
Beitragszahlung
2 bis 57 Jah­re; ab­ge­kürz­te Bei­trags­zah­lungs­dau­er mög­lich
Mindestbeiträge
monatlich 10 Euro
Leistungen
  • Leis­tung bei Be­rufs­un­fä­hig­keit
    Wenn Ihr Kind sei­nen Be­ruf (in die­sem Fal­le al­so das „Schü­ler sein“) zu min­des­tens 50% nicht mehr so aus­üben kann wie vor Ein­tritt der ge­sund­heit­li­chen Be­ein­träch­ti­gung und die­ser Zu­stand vor­aus­sicht­lich min­des­tens 6 Mo­na­te un­un­ter­bro­chen an­hält, er­hal­ten Sie aus der Ju­ni­or Be­rufs­Kas­ko die mo­nat­li­che Leis­tung in der ver­ein­bar­ten Hö­he.
  • Zu­sätz­li­cher Grund­fä­hig­keits­schutz
    Der Grund­fä­hig­keits­schutz um­fasst 10 Fä­hig­kei­ten, die ein Schü­ler braucht, um am Un­ter­richt teil­neh­men zu kön­nen, wie z.B. Ge­brauch der Bei­ne, Ge­brauch ei­ner Hand und Trep­pen­stei­gen. Fällt bei dem Schü­ler ei­ne der ver­si­cher­ten 10 Grund­fä­hig­kei­ten wäh­rend der Schul­zeit in­fol­ge ei­ner Krank­heit oder ei­nes Un­falls für vor­aus­sicht­lich min­des­tens 6 Mo­na­te aus, so greift der Grund­fä­hig­keits­schutz der Zu­rich Ju­ni­or Be­rufs­Kas­ko. Das schul­pflich­ti­ge Kind er­hält ei­ne mo­nat­li­che Ren­te, so­lan­ge die Grund­fä­hig­keit er­heb­lich be­ein­träch­tigt oder ver­lo­ren ist. Die ver­ein­bar­te mo­nat­li­che Ren­te wird bis ma­xi­mal zum En­de der Leis­tungs­dau­er ge­zahlt.

Stand: 01.01.2024

Leistung bei Berufsunfähigkeit

Wenn die ver­si­cher­te Per­son ih­ren Be­ruf zu 50% oder mehr nicht mehr so aus­üben kann, wie vor Ein­tritt der ge­sund­heit­li­chen Ein­schrän­kung und hält die­ser Zu­stand min­des­tens sechs Mo­na­te un­un­ter­bro­chen an, er­hält sie aus der Zu­rich Ju­ni­or Be­rufs­Kas­ko die mo­nat­li­che Leis­tung. So­lang sie noch Schü­ler ist, gilt die Teil­nah­me am re­gu­lä­ren Schul­un­ter­richt an ei­ner all­ge­mein­bil­den­den Schu­le schon als Be­ruf. Kann der Schü­ler dies nicht mehr, wird die ver­ein­bar­te Leis­tung da­her auch in die­sem Fall aus­ge­zahlt. 

Weitere Vorteile

Besser­stellungs­option

Bei ei­nem spä­te­ren Be­rufs­wech­sel der ver­si­cher­ten Per­son wer­den die Bei­trä­ge nicht stei­gen. Auch ei­ne er­neu­te Ge­sund­heits­prü­fung ist des­halb nicht not­wen­dig. Dank der Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on kön­nen die Bei­trä­ge so­gar sin­ken, wenn in ei­nen ri­si­koär­me­ren Be­ruf ge­wech­selt wird.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Bei Be­rufs­un­fä­hig­keit im ak­tu­el­len Be­ruf muss kein an­de­rer Be­ruf aus­ge­übt wer­den. Auch bei Schü­lern, Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­den wird auf die abs­trak­te Ver­wei­sung ver­zich­tet.

Vertrags­übernahme

Die Zurich Junior BerufsKasko kann von Eltern oder Groß­eltern ab­ge­schlossen und später, z. B. beim Berufs­start, vom ver­sicherten Kind über­nommen werden.

Weltweiter Schutz

Un­ab­hän­gig da­von, wo der Ver­si­che­rungs­fall ein­tritt, ge­nie­ßt der Ver­si­cher­te den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz – 24 Stun­den täg­lich, auch in der Frei­zeit.

So geht's zur Zurich Junior BerufsKasko

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