Ausführungsgrundsätze zur Auftragsausführung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur den Ausführungsgrundsätzen zur Auftragsausführung.

Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, bei denen keine Handelsplatzweisung erfolgte, nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen. Dieses Verfahren ist darauf ausgerichtet, das bestmögliche Ergebnis für unseren Kunden zu erzielen und ist in sogenannten Ausführungsgrundsätzen fixiert. Diese Ausführungsgrundsätze finden Sie hier.